Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Gutleutstraße/Moselstraße verdoppeln
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Anregung zur Verdopplung der Grünphase für Fußgänger an der LSA Gutleutstraße/Moselstraße. Der Magistrat erklärt, dass die bestehenden Grünzeiten den Richtlinien entsprechen und ausreichend sind, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Eine Änderung der Schaltung wird als nicht notwendig erachtet.
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Moselstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeiden21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zusätzliche Mülleimer rund um den Karlsplatz15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wasser für das Viertel – zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in der Moselstraße einrichten02.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Moselstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Frankfurt am Main werden ausnahmslos nach den vom Bundesminister für Verkehr empfohlenen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) erstellt. Diese beinhalten die notwendigen Sicherheitsanforderungen für den praxisgerechten Einsatz der Lichtsignalanlagen und werden auch bei Gericht zugrunde gelegt. Die Bemessung der Fußgängergrünzeiten an Lichtsignalanlagen wird subjektiv häufig als zu kurz empfunden. An Lichtsignalanlagen sind jedoch nicht die Grünzeiten, sondern die unmittelbar anschließenden Schutzzeiten maßgeblich. An der angesprochenen LSA Gutleutstraße/ Moselstraße ist die Dauer der Grünzeit sowohl bei der östlichen als auch bei der westlichen Fußgängerfurt über die Gutleutstraße abhängig von der Tageszeit und dem Zeitpunkt der Anforderung innerhalb des Signalumlaufs. Die Grünzeitdauer bewegt sich je nach Furtlage, Tageszeit und Anforderungszeitpunkt zwischen 6 sec. und 15 sec. Solange dieses Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Fußgänger, die sich beim Farbwechsel bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die Fußgängerschutzzeit oder auch Räumzeit gestartet. Fahrzeuge, die aus die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Freigabe. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt und der durch die RiLSA festgelegte Räumgeschwindigkeit für Fußgänger bestimmt. Dies ist auch hier an der Signalanlage Gutleutstraße/ Moselstraße der Fall. Bevor der Kfz-Verkehr auf der Gutleutstraße wieder losfährt, wird für die Fußgänger ein Zeitfenster von mindestens 21 sec. bis max. 31 sec. (Grünzeit plus Räumzeit) geschaltet, um sicher die Fahrbahn überqueren zu können. Aus den dargelegten Gründen ist eine Änderung der Schaltung nicht notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2021OFOF 74/1Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Gutleutstraße/Moselstraße verdoppelnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Juni 2021OMOM 390Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Gutleutstraße/Moselstraße verdoppelnDirektanregung
- 15. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2053Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Gutleutstraße/Moselstraße verdoppelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab