Das Rad ins Rollen bringen: Förderprogramm bzw. Kaufprämie für Lasten- und Transportfahrräder sowie adäquate Fahrradgaragen für die Mieterschaft kommunaler…
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Das Rad ins Rollen bringen: Förderprogramm bzw. Kaufprämie für Lasten- und Transportfahrräder sowie adäquate Fahrradgaragen für die Mieterschaft kommunaler Wohnungsbaugesellschaften
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2043
Betreff: Das Rad ins Rollen bringen: Förderprogramm bzw. Kaufprämie für Lasten- und Transportfahrräder sowie adäquate Fahrradgaragen für die Mieterschaft kommunaler Wohnungsbaugesellschaften Für die Förderung privater E-Cargobikes stehen dem Magistrat derzeit weder personelle noch finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Der Magistrat ist aktuell auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734 (Etatantrag vom 25.01.2019, E 13), gehalten, "aus vorhandenen Mitteln [ein Förderprogramm für den Kauf] von Lastenrädern für den gewerblichen Einsatz in kleinen und mittelständischen Betrieben und den Einsatz bei gemeinnützigen Verbänden und Institutionen" aufzulegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. April 2019OFOF 338/4Das Rad ins Rollen bringen: Förderprogramm bzw. Kaufprämie für Lasten- und Transportfahrräder sowie adäquate Fahrradgaragen für die Mieterschaft kommunaler WohnungsbaugesellschaftenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Mai 2019OAOA 390Das Rad ins Rollen bringen: Förderprogramm bzw. Kaufprämie für Lasten- und Transportfahrräder sowie adäquate Fahrradgaragen für die Mieterschaft kommunaler WohnungsbaugesellschaftenAnregung
- 11. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 2043Das Rad ins Rollen bringen: Förderprogramm bzw. Kaufprämie für Lasten- und Transportfahrräder sowie adäquate Fahrradgaragen für die Mieterschaft kommunaler WohnungsbaugesellschaftenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab