Gymnasium für den Frankfurter Norden
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Aufstellung des Bebauungsplans für ein Gymnasium im Frankfurter Norden beschlossen. Die Planungsphase wurde bereits abgeschlossen, und es wird angestrebt, sowohl gedeckte als auch ungedeckte Sportflächen zu realisieren. Die Umsetzung des Projekts ist jedoch noch nicht zeitlich festgelegt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.: Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - ist gefasst. Der Bebauungsplan ist derzeit noch im laufenden Verwaltungsverfahren. Sobald der entsprechende Satzungsbeschluss vorliegt, kann nach gesicherter Verfügbarkeit der Grundstücksflächen und abgeschlossener Planung der Baubeginn erfolgen. Die Planungsphase Null für das Gymnasium Nord wurde in der Zeit von September 2018 bis Mai 2019 durchgeführt. Diese fand im Rahmen des Gesamtprozesses zur Erarbeitung eines Planungsrahmens Schulbau für weiterführende Schulen statt. Mit dem M195 wurde sowohl der Planungsrahmen für weiterführende Schulen als auch das Flächenprogramm für das Gymnasium Nord am Standort "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" beschlossen. Der Wettbewerb zur Realisierung des Schulstandorts kann nunmehr vom Amt für Bau-und Immobilien eingeleitet werden. Zur zeitlichen Umsetzung kann noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Zu 2.: Der Magistrat beabsichtigt, ausreichend gedeckte und ungedeckte Sportflächen zu realisieren. Die vorgesehenen Sportflächen orientieren sich am Modellraumprogramm für Gymnasien M 188 / 2009. Zudem ist zwischen dem Gymnasium und der Grundschule ein zentral gelegener Bereich für Bewegung und Musik vorgesehen, der auch für den Stadtteil nutzbar sein soll. Die Gesamtergebnisse der Entwicklungsplanung für das Gymnasium Nord sind noch abschließend abzustimmen. Die Information der betroffenen Ortsbeiräte ist in Vorbereitung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2022 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3086 — Direktanregung vom 8. November 2022.