Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 200
Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach) Beim Kreuzweg handelt es sich um einen Fahrweg ohne Gehwege und Radverkehrsanlagen, der grundsätzlich in beiden Fahrtrichtungen befahren werden kann. In Nord-Süd-Richtung ist die Einfahrt jedoch nur für Anlieger gestattet. Auch der landwirtschaftliche Verkehr kann, wenn dieser seinen Zielpunkt im Kreuzweg hat, diesen in Nord-Süd-Richtung befahren. Die vorgeschlagene Beschilderungsvariante (Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), "Verbot der Einfahrt", in Verbindung mit Verkehrszeichen 1026-36 StVO, "Landwirtschaftlicher Verkehr frei") kann nach derzeitiger Rechtlage nicht angeordnet werden. Um den Radverkehr in Nord-Südrichtung zu legalisieren, wird das Verkehrszeichen 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art - gegen das Verkehrszeichen 260 - Verbot für Krafträder und Kfz - getauscht. Der Zusatz "Anlieger frei" bleibt erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2011OFOF 59/11Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 24. Oktober 2011OMOM 444Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)Direktanregung
- 6. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 200Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab