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Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 200

Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach) Beim Kreuzweg handelt es sich um einen Fahrweg ohne Gehwege und Radverkehrsanlagen, der grundsätzlich in beiden Fahrtrichtungen befahren werden kann. In Nord-Süd-Richtung ist die Einfahrt jedoch nur für Anlieger gestattet. Auch der landwirtschaftliche Verkehr kann, wenn dieser seinen Zielpunkt im Kreuzweg hat, diesen in Nord-Süd-Richtung befahren. Die vorgeschlagene Beschilderungsvariante (Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), "Verbot der Einfahrt", in Verbindung mit Verkehrszeichen 1026-36 StVO, "Landwirtschaftlicher Verkehr frei") kann nach derzeitiger Rechtlage nicht angeordnet werden. Um den Radverkehr in Nord-Südrichtung zu legalisieren, wird das Verkehrszeichen 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art - gegen das Verkehrszeichen 260 - Verbot für Krafträder und Kfz - getauscht. Der Zusatz "Anlieger frei" bleibt erhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. September 2011OFOF 59/11Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. Oktober 2011OMOM 444Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)Direktanregung
  3. 6. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 200Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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