Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)
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(Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderung der Beschilderung an der Einmündung Kreuzweg / Berger Weg durchzuführen: Der Kreuzweg wird als Einbahnstraße in Richtung bergauf ausgewiesen. Die Durchfahrt in Nord - Südrichtung (bergab) wird unterbunden. An der Kreuzung Berger Weg / Kreuzweg ist das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) mit dem Zusatz " Radfahrer und Landwirtschaftlicher Verkehr frei" aufzustellen. Begründung: Diese Regelung ist Teil der ursprünglich geplanten Maßnahmen gemäß Magistratsbericht vom 18.02.2005, M 33; allerdings ohne den Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei". Da der Schleichverkehr vom Berger Weg kommend sehr stark zugenommen hat, ist die hiermit beantragte Maßnahme umgehend umzusetzen. Auszug aus der M 33, vom 18.02.2005: Kreuzweg / Berger Straße (Anlage 2, Blatt 6): Der auf dem Kreuzweg in Richtung Süden fahrende Schleichverkehr, fährt teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit, dadurch werden hier vor allem Fußgänger und Radfahrer gefährdet. An der Einmündung in den Berger Weg wird die Einfahrt in den Kreuzweg für alle Fahrzeuge, mit der Ausnahme des Radverkehrs, verboten (Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt" mit dem Zusatz "Radfahrer frei"). Für den aus östlicher Richtung kommenden Kfz-Verkehr im Berger Weg besteht nach wie vor die Möglichkeit, über die weiter westlich anschließende Nußgartenstraße in Richtung Seckbach zu fahren.
Inhalt
Antrag vom 30.09.2011, OF 59/11
Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderung der Beschilderung an der Einmündung Kreuzweg / Berger Weg durchzuführen: Der Kreuzweg wird als Einbahnstraße in Richtung bergauf ausgewiesen. Die Durchfahrt in Nord - Südrichtung (bergab) wird unterbunden. An der Kreuzung Berger Weg / Kreuzweg ist das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) mit dem Zusatz " Radfahrer und Landwirtschaftlicher Verkehr frei" aufzustellen.
Begründung: Diese Regelung ist Teil der ursprünglich geplanten Maßnahmen gemäß Magistratsbericht vom 18.02.2005, M 33; allerdings ohne den Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei". Da der Schleichverkehr vom Berger Weg kommend sehr stark zugenommen hat, ist die hiermit beantragte Maßnahme umgehend umzusetzen. Auszug aus der M 33, vom 18.02.2005: Kreuzweg / Berger Straße (Anlage 2, Blatt 6): Der auf dem Kreuzweg in Richtung Süden fahrende Schleichverkehr, fährt teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit, dadurch werden hier vor allem Fußgänger und Radfahrer gefährdet. An der Einmündung in den Berger Weg wird die Einfahrt in den Kreuzweg für alle Fahrzeuge, mit der Ausnahme des Radverkehrs, verboten (Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt" mit dem Zusatz "Radfahrer frei"). Für den aus östlicher Richtung kommenden Kfz-Verkehr im Berger Weg besteht nach wie vor die Möglichkeit, über die weiter westlich anschließende Nußgartenstraße in Richtung Seckbach zu fahren.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2011Sie sind hierOFOF 59/11Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 24. Oktober 2011OMOM 444Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)Direktanregung
- 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 200Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, 1 CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 CDU