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Maßnahmen zur Biodiversität in der Gemarkung Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 2004

Betreff: Maßnahmen zur Biodiversität in der Gemarkung Nieder-Eschbach Die in der Anregung dargestellten Maßnahmen (insekten- und vogelfreundliches Saatgut, Anpflanzung von Gebüschen etc.) werden vom Magistrat als Untere Naturschutzbehörde befürwortet.

Bei der Umsetzung von Maßnahmen in der Feldflur, sind fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. So dürfen ab 2020 nur noch Samen und Gehölze ausgebracht werden, die gebietsheimisch sind, also aus örtlichen Vorkommen stammen (§ 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz). Vor 2020 handelt es sich um eine Soll-Vorschrift, die bei reinen Naturschutzmaßnahmen schon heute als bindend zu verstehen ist. Mit gebietsheimischer Herkunft von Saatgut und Gehölzen soll verhindert werden, dass heimische Pflanzenarten, die Lebensbasis vieler Insekten und Vögel sind, durch Arten verdrängt werden, die nicht aus dem Gebiet stammen. Auch die Ausbreitung von neueingebürgerten Arten (Neophyten) soll damit eingedämmt werden. Das Umweltamt beschäftigt sich derzeit mit den Möglichkeiten des Bezuges gebietsheimischer Pflanzen und Samen, damit gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, wie auch ehrenamtlich entstehende Naturschutzmaßnahmen, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können. Ergebnisse (z.B. Bezugs- und Angebotslisten, Zusammenstellung von Frankfurter Saatgutmischungen etc.) werden eng mit Naturschutzverbänden und anderen Interessengruppen (Landwirtschaft) abgestimmt bzw. kommuniziert. Dauerhafte Bepflanzungen in der Feldflur sind auch fachlich zu überprüfen, weil sie nicht immer und überall zielführend sind. Insbesondere Wiesenbrüter oder auch der Feldhamster können durch falsch platzierte Anpflanzungen beeinträchtigt werden. Diesbezüglich wird auf das Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept verwiesen, dass sich derzeit in der Entwicklung befindet und Ende 2019 vorliegen wird. Im Rahmen dieses Konzeptes werden zielführende Maßnahmen entwickelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Juni 2017OFOF 109/15Maßnahmen zur Biodiversität in der Gemarkung Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. Juni 2017OMOM 1860Maßnahmen zur Biodiversität in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
  3. 2. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 2004Maßnahmen zur Biodiversität in der Gemarkung Nieder-Eschbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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