Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf mehrere Lärmbeschwerden von Anwohnenden reagiert und eine Schallpegelmessung durchgeführt, die keine Überschreitung der Richtwerte ergab. Es wird davon ausgegangen, dass von der Lokalität keine schädliche Lichtbelastung ausgeht.
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Thema Sicherheit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1 bis 3:
Beim Immissionsschutz der Stadtpolizei sind seit Jahresbeginn mehrere Lärmbeschwerden zur Lokalität eingegangen. Mit dem Verantwortlichen wurde zunächst ein Sensibilisierungsgespräch geführt. Die meisten Beschwerdeführenden haben das daraufhin gemachte Angebot einer Schallpegelmessung jedoch abgelehnt oder vereinbarte Termine aufgrund der fehlenden Lärmbelästigung abgesagt.
Am 17.06.2023 wurde schließlich erfolgreich eine Schallpegelmessung durchgeführt, bei der jedoch keine Überschreitung des Richtwerts festgestellt werden konnte. Obwohl seit diesem Tag keine weiteren Beschwerden eingegangen sind, hat die Stadtpolizei die Örtlichkeit initiativ am 19.08.2023 und am 20.08.2023 zu unterschiedlichen Zeiten erneut kontrolliert. Da es auch hier zu keinerlei Beanstandungen kam, wurde von weiteren Ermittlungen abgesehen.
Zu 4:
Bei der Belästigung durch Lichtimmissionen liegt die Zuständigkeit beim Immissionsschutz des Umweltamtes, das Kontrollmessungen durchführen wird. Vorläufig geht der Magistrat jedoch davon aus, dass von der Lokalität keine schädliche Lichtbelastung ausgeht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023OFOF 904/1Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegen wirkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2023OMOM 4198Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirkenDirektanregung
- 2. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2001Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab