Kein Durchkommen mehr in der Weinstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verbesserung der Situation für Fußgänger in der Weinstraße. Es wird vorgeschlagen, das Halten und Parken am linken Fahrbahnrand zu unterbinden, um die Gehwege freizuhalten. Dies könnte jedoch zu einem erhöhten Parkdruck führen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Weinstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass sich eine Verbesserung der Situation für die zu Fuß Gehenden nur durch eine Änderung der Parkordnung herbeiführen lässt. In Fahrtrichtung am linken Fahrbahnrand müsste das Halten und Parken komplett unterbunden werden. Hierdurch könnten zumindest die Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand voll auf der Fahrbahn stehen, ohne dass die Restfahrbahnbreite unter drei Metern liegt. Damit würden auch die Gehwege auf beiden Seiten frei bleiben. Allerdings würden Parkplätze wegfallen und der Parkdruck sich weitererhöhen. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht die Weinstraße im Rahmen der allgemeinen Streife und ahndet die festgestellten Parkverstöße. Eine Überwachungsdichte, die geeignet wäre, die genannten Probleme zu beseitigen, ist nicht darstellbar. Eine Beleuchtungsanlage am Fußgängerüberweg wird angebracht. Da die Verfügbarkeit der Nachunternehmer erst geprüft werden muss, lässt sich ein genauer Ausführungszeitpunkt allerdings noch nicht benennen.
Zu 2.: Die Beschilderung an der genannten Stelle ist eindeutig. Werktags, also montags bis samstags, gilt von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). In der Zeit von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr sowie von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr ist das Halten und Parken verboten (VZ 283 StVO). Außerhalb dieser Zeiten, also werktags von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr und sonntags ganztägig, ist das Parken erlaubt. Der Anregung kann deshalb in diesem Punkt nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2020OFOF 1019/10Kein Durchkommen mehr in der WeinstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. August 2020OMOM 6310Kein Durchkommen mehr in der WeinstraßeDirektanregung
- 23. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2001Kein Durchkommen mehr in der WeinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab