Kein Durchkommen mehr in der Weinstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt, dass der Magistrat Maßnahmen prüft, um den ruhenden Verkehr in der Weinstraße zu regeln. Ziel ist es, die Durchgängigkeit für Fußgänger zu verbessern und das Parkverhalten zu optimieren, um Verwirrung und Falschparken zu vermeiden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Weinstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der ruhende Verkehr in der Weinstraße so geregelt werden kann, dass a) Fußgänger sich nicht zwischen Hauswänden und parkenden Autos durchquetschen müssen. Für Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen ist dort oftmals gar kein Durchkommen und sie müssen auf die Straße ausweichen, b) Anwohner aus ihren Einfahrten fahren können, ohne mehrfach rangieren zu müssen, weil der Kurvenradius durch parkende PKW eingeengt ist, c) markierte Parkverbotsflächen nicht zugeparkt werden, d) der Zebrastreifen selbst nicht zugeparkt und der 5 m-Abstand vom Fußgängerüberweg eingehalten wird. Der Fußgängerüberweg sollte durch entsprechende Beleuchtung abends sichtbarer gemacht werden, 2. zu veranlassen, dass die Halteverbotsschilder in Höhe Weinstraße/ Einmündung Kreuzgemeinde, die das Parken außerhalb bestimmter Uhrzeiten auf beiden Seiten der Weinstraße erlauben, entfernt werden. Sie sorgen für Verwirrung und zusätzliches Falschparken.
Begründung
Weinstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der ruhende Verkehr in der Weinstraße so geregelt werden kann, dass a) Fußgänger sich nicht zwischen Hauswänden und parkenden Autos durchquetschen müssen. Für Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen ist dort oftmals gar kein Durchkommen und sie müssen auf die Straße ausweichen, b) Anwohner aus ihren Einfahrten fahren können, ohne mehrfach rangieren zu müssen, weil der Kurvenradius durch parkende PKW eingeengt ist, c) markierte Parkverbotsflächen nicht zugeparkt werden, d) der Zebrastreifen selbst nicht zugeparkt und der 5 m-Abstand vom Fußgängerüberweg eingehalten wird. Der Fußgängerüberweg sollte durch entsprechende Beleuchtung abends sichtbarer gemacht werden, 2. zu veranlassen, dass die Halteverbotsschilder in Höhe Weinstraße/ Einmündung Kreuzgemeinde, die das Parken außerhalb bestimmter Uhrzeiten auf beiden Seiten der Weinstraße erlauben, entfernt werden. Sie sorgen für Verwirrung und zusätzliches Falschparken. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2020Sie sind hierOFOF 1019/10Kein Durchkommen mehr in der WeinstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. August 2020OMOM 6310Kein Durchkommen mehr in der WeinstraßeDirektanregung
- 23. November 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2001Kein Durchkommen mehr in der WeinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme