Baugebiet Bonames Ost nicht "autoarm" planen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Verkehrserschließung des Baugebiets Bonames Ost zu prüfen und die Belange des ruhenden Verkehrs zu berücksichtigen. Ziel ist es, den Pkw-Verkehr zu minimieren und die Erschließung durch den ÖPNV zu fördern, um ein nachhaltiges und umweltgerechtes Stadtgebiet zu schaffen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat nimmt die Einschätzung des Ortsbeirats Harheim zur Kenntnis. Er wird die Belange in Bezug auf die Verkehrserschließung des Areals und den Umgang mit dem ruhenden Verkehr prüfen und die weitere Planung fachlich fundiert für eine abschließende politische Würdigung vorbereiten. Durch die neu geplante Haltestelle der Stadtbahn im Baugebiet werden Voraussetzungen für eine Erschließung durch den ÖPNV geschaffen, um den Pkw-Verkehr, insbesondere auch im Bereich der geplanten Schulen, möglichst gering zu halten. Im Sinne eines nachhaltigen, umweltgerechten Städtebaus werden ergänzende Konzepte für den Radverkehr sowie Sharing-Konzepte den Einzugsbereich der U-Bahnstation vergrößern, Wegekonzepte die Erreichbarkeit gewährleisten. In welchem Maße dies zu einem autoarmen Quartier führen soll, wird zu gegebenen Zeitpunkt politisch zu entscheiden sein. Der Magistrat verweist auf die unterschiedlichen Vorstellungen der Ortsbeiräte zu diesem Thema.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2019BB 316Baugebiet Am Eschbachtal (Bonames Ost) autoarm planenMagistratsbericht
- 2. September 2019OFOF 205/14Baugebiet Bonames Ost nicht „autoarm" planenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. September 2019OMOM 5115Baugebiet Bonames Ost nicht „autoarm" planenDirektanregung
- 17. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 19Baugebiet Bonames Ost nicht "autoarm" planenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab