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Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängern

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes bis 21:30 Uhr zu verlängern, um eine sukzessive Schließung der Stände zu ermöglichen. Dies soll dazu beitragen, Probleme zu vermeiden, die häufig mit einem abrupten Ende der Geschäftstätigkeit verbunden sind.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Öffnungszeit des Frankfurter Weihnachtsmarkt wird täglich bis 21:00 Uhr publiziert. Bis 21:00 Uhr haben alle Stände des Weihnachtsmarktes geöffnet. Hinzu kommt jedoch noch eine Auslaufzeit bis 21:30 Uhr. Dies bedeutet, faktisch sind zumindest die gastronomischen Stände des Weihnachtsmarktes bereits bis 21:30 Uhr offen, da diese die Auslaufzeit nutzen. Lediglich ein Teil der Verkaufsstände schließt bereits um 21:00 Uhr.

Diese Regelung der Öffnungszeit hat sich bewährt. Insbesondere die Auslaufzeit von 21:00 Uhr bis 21:30 Uhr wird von den Betreibern geschätzt, da diese eine sukzessive Schließung ermöglicht und jegliche Problemstellungen verhindert, welche oftmals mit einem rigorosen Ende der Geschäftstätigkeit einhergehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2023OFOF 939/1Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. Juli 2023OMOM 4223Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängernDirektanregung
  3. 2. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 1998Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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