Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängern
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr zu verlängern, um der internationalen Anziehungskraft des Marktes gerecht zu werden. Dies soll insbesondere freitags und samstags oder zumindest für gastronomische Angebote gelten.
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Thema Kultur verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Öffnungszeit des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängert werden kann. Wenn dies nicht möglich sein sollte, dann zumindest freitags und samstags. Wenn dies ebenfalls nicht möglich sein sollte, dann zumindest für gastronomische Angebote.
Begründung
Der Frankfurter Weihnachtsmarkt hat eine internationale Anziehungskraft. Gleichzeitig sind die Öffnungszeiten verhältnismäßig streng ausgelegt. Schaut man sich kleinere Städte in Hessen an, wirkt dies unverständlich: - Wiesbaden und Darmstadt: freitags und samstags bis 21:30 Uhr - Offenbach und Gießen: bis 22:00 Uhr - Kassel: zumindest Gastronomiebetriebe bis 22:00 Uhr
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023OFOF 939/1Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4223Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängernDirektanregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1998Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats