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Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr zu verlängern, um der internationalen Anziehungskraft des Marktes gerecht zu werden. Dies soll insbesondere freitags und samstags oder zumindest für gastronomische Angebote gelten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Öffnungszeit des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängert werden kann. Wenn dies nicht möglich sein sollte, dann zumindest freitags und samstags. Wenn dies ebenfalls nicht möglich sein sollte, dann zumindest für gastronomische Angebote.

Begründung

Der Frankfurter Weihnachtsmarkt hat eine internationale Anziehungskraft. Gleichzeitig sind die Öffnungszeiten verhältnismäßig streng ausgelegt. Schaut man sich kleinere Städte in Hessen an, wirkt dies unverständlich: - Wiesbaden und Darmstadt: freitags und samstags bis 21:30 Uhr - Offenbach und Gießen: bis 22:00 Uhr - Kassel: zumindest Gastronomiebetriebe bis 22:00 Uhr

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2023OFOF 939/1Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. Juli 2023Sie sind hier
    OMOM 4223Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängern
    Direktanregung
  3. 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1998Öffnungszeiten des Frankfurter Weihnachtsmarktes auf 21:30 Uhr verlängernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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