Frankfurter Westen: Niddaufer als Ersatzschwimmbad mit massiven Problemen II
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verbesserung der Situation im Landschaftsschutzgebiet Nied durch Kontrollen und Beschilderungen. Es wird eine Allgemeinverfügung zur Regelung von Verboten und zur Sicherstellung der naturschutzfachlichen Ziele erarbeitet, um die Renaturierung zu unterstützen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nachdem im vergangenen Jahr in den Zufahrtsbereichen zum Landschaftsschutzgebiet im Stadtteil Nied Poller und Hinweisschilder angebracht wurden, zeigte sich bei den Kontrollen der Stadtpolizei eine wesentliche Verbesserung der Situation. Im Mai 2021 wurde festgestellt, dass die im Vorjahr aufgestellten Schilder beschädigt und zum Teil entfernt wurden. Die zuständige Untere Naturschutzbehörde wurde hierüber in Kenntnis gesetzt und gebeten die Beschilderung zu erneuern. Die Kontrollen der Stadtpolizei finden nach wie vor statt und werden überwiegend bei gutem Wetter durchgeführt. Verstöße wie das Parken oder Grillen im Landschaftsschutzgebiet werden entschlossen und konsequent geahndet. Die Bediensteten leiten in der Folge ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen d. Täter/in ein und informieren die Untere Naturschutzbehörde über den Vorfall. Die Neueinrichtung eines Pollers, der eine Zufahrt an der Bahnunterführung unmöglich macht, wird grundsätzlich befürwortet. Die Entscheidungsgewalt liegt allerdings bei der Stadtentwässerung als Grundstückseigentümerin. Beachtet werden muss im Fall einer Umsetzung der Anregung, dass der neue Poller mit einer Feuerwehrschließung oder einem Feuerwehrdreikant ausgestattet wird, sodass der Feuerwehr ein Öffnen der Absperrung jederzeit möglich ist. Anzumerken ist außerdem, dass die Besuchenden ebenfalls über Höchst und Sossenheim mit Fahrzeugen zum Landschaftsschutzgebiet gelangen. Beide Zufahrtsbereiche sind mit dem Verkehrszeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") sowie dem Zusatzschild "Anlieger frei" gekennzeichnet. Größtenteils wird in den Zufahrtsbereichen durch Anwohnende, Gartenbesitzende und Besuchende des Höchster Schwimmvereins berechtigt geparkt. Zum Abstellen der Fahrzeuge werden als Parkplatz ausgewiesene, unbefestigte Flächen sowie die Fahrbahn selbst genutzt. Eine Unterscheidung zwischen den berechtigt Parkenden und Besuchenden des Landschaftsschutzgebietes kann jedoch nicht durch die Stadtpolizei getroffen werden. Unabhängig von jenen Maßnahmen hat die Untere Naturschutzbehörde mittlerweile eine Allgemeinverfügung für den Bereich zwischen der Bahnbrücke im Süden und dem Fußgängersteg im Norden erarbeitet. Diese beinhaltet zusätzliche Verbote, wie das Lagern, das Picknicken und das Befahren der Nidda mit Booten. Mit der Allgemeinverfügung soll außerdem ein Betretungsverbot für die Insel und den Fischaufstieg verbunden werden, um die naturschutzfachlichen Zielsetzungen der Renaturierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Laichplatzfunktion der Kiesbänke oder die Aufstiegsfunktion für Fische, zu gewährleisten. Die Allgemeinverfügung wird derzeit durch das Rechtsamt geprüft und soll im Anschluss im Amtsblatt der Stadt Frankfurt veröffentlicht werden. Eine Abstimmung von Ordnungsamt, Stadtentwässerung und Unterer Naturschutzbehörde im Hinblick auf zukünftige Maßnahmen ist bereits erfolgt, für eine Umsetzung muss jedoch die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung abgewartet werden. Das durch den Ortsbeirat ebenfalls monierte Brückenspringen ist derzeit nicht verboten und kann deshalb auch nicht sanktioniert werden. Die Bediensteten der Stadtpolizei sprechen Brückenspringende jedoch gezielt an, sensibilisieren sie und weisen auf die Eigengefährdung für die springende Person hin.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2020OMOM 6350Nied: Niddaufer als Ersatzschwimmbad mit massiven ProblemenDirektanregung
- 27. November 2020STST 2089Niddaufer als Ersatzschwimmbad mit massiven ProblemenStellungnahme
- 27. Juni 2021OFOF 126/6Frankfurter Westen: Niddaufer als Ersatzschwimmbad mit massiven Problemen IIOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Juni 2021OMOM 377Frankfurter Westen: Niddaufer als Ersatzschwimmbad mit massiven Problemen IIDirektanregung
- 29. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 1997Frankfurter Westen: Niddaufer als Ersatzschwimmbad mit massiven Problemen IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab