Baumpflanzungen in Bergen-Enkheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Nachpflanzungen an den genannten Standorten in Bergen-Enkheim als umsetzbar eingestuft. Die Pflanzungen sollen im Frühjahr oder Herbst 2024 erfolgen, wobei eine Vergrößerung des Baumstandorts an der Triebstraße 34 erforderlich ist, um den städtischen Standards zu entsprechen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Triebstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.09.2026.
- Standortvorschläge für orangefarbene Bänke18.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sonnenschutz und klimaresiliente Begrünung an öffentlichen Plätzen19.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur am Parkplatz des Riedbades in Bergen-Enkheim18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Triebstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Punkt 1: Schule am Ried
Die Nachpflanzungen auf den genannten Flächen sind umsetzbar. Nach Abstimmung mit dem Fachamt werden die Baumstandorte in die Nachpflanzliste aufgenommen. Die Pflanzung soll im Frühjahr/Herbst 2024 erfolgen.
Punkt 2: Triebstraße 34
Eine Nachpflanzung in die sehr kleine, vorhandene Baumscheibe, entspricht nicht den derzeitig gültigen städtischen Standards. Um nachhaltig pflanzen zu können, ist eine Vergrößerung des Baumstandorts erforderlich. Die Abstimmung erfolgt derzeit zwischen den beteiligten Fachämtern. Sofern möglich soll die Pflanzung in der Pflanzperiode 2023/2024 erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2023OFOF 200/16Baumpflanzungen in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juli 2023OMOM 4258Baumpflanzungen in Bergen-EnkheimDirektanregung
- 2. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1985Baumpflanzungen in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab