Gehweg an der Bergkita frei halten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 197
Betreff: Gehweg an der Bergkita frei halten Die Problematik, dass Elterntaxen vor Schulen und Kitas behindernde Situationen herbeiführen, gibt es im gesamten Stadtgebiet. Mit Mitteln der Verkehrsüberwachung kann hier keine Entspannung der Situation herbeigeführt werden, da bei der Vielzahl an Schulen und Kitas ein sehr hohes Personalkontingent vonnöten wäre. Vielmehr muss an die Vernunft der Eltern appelliert werden. Im Bereich der Kita ist das Parken auf der Fahrbahn erlaubt. Das Parken auf der Fahrbahn hätte zudem einen geschwindigkeitsreduzierenden Nebeneffekt. Die Städtische Verkehrspolizei hat die Bergkita schriftlich darum gebeten, die Eltern darüber zu informieren, dass das Parken auf dem Gehweg zu unterlassen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2018OFOF 1009/5Gehweg an der Bergkita frei haltenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 2. November 2018OMOM 3912Gehweg an der Bergkita frei haltenDirektanregung
- 25. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 197Gehweg an der Bergkita frei haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab