Interessenvertretung für Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung
Zusammenfassung
Die KAV schlägt die Einrichtung einer eigenständigen Interessenvertretung für Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung vor. Dies soll die Wahrnehmung ihrer Anliegen und Interessen stärken. Der Magistrat sieht jedoch keine Notwendigkeit und Möglichkeit für eine solche Vertretung, da bereits bestehende Strukturen vorhanden sind.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
In den nächsten Jahren werden demographische Veränderungen und die Dynamik der Arbeitswelt in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main verschiedene Veränderungsprozesse prägen. Mit über 14.000 Mitarbeitern in mehr als 60 Ämtern und Betrieben vertritt die Stadt Frankfurt am Main dabei den Anspruch einer diskriminierungsfreien und diversitätssensiblen Arbeitgeberin. In einer Reihe von Maßnahmen im Personalmanagement, der Personalgewinnung und auch der Personalentwicklung und verfolgt die Stadt das Ziel einer diversen und bürgernahen Belegschaft. Bei der Stärkung ihres eigenen Diversity Managements hat die Stadt Frankfurt am Main verschiedene Diversitätsdimensionen gleichermaßen und gleichberechtigt im Blick.
Das Anliegen der Anregung der KAV vom 07.03.2022, K 72, einer Interessensvertretung von Mitarbeitenden mit einem so genannten Migrationshintergrund ist mit Blick auf gesetzlich vorhandene Strukturen des Hessisches Personalvertretungsgesetzes (HPVG) sowie des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) zu betrachten. Das für die Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung maßgebliche HPVG schreibt die Bildung von Personalvertretungen vor und regelt ihre Zusammensetzung wie auch Beteiligungsrechte in Zusammenarbeit mit der Dienststelle. Daher bestehen in den Ämtern und Betrieben jeweils örtliche Personalvertretungen sowie darüber hinaus eine stadtweite Gesamtpersonalvertretung zur Wahrnehmung der Interessen aller Mitarbeitenden, also auch derjenigen Beschäftigten mit Migrationsgeschichte. Durch Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die auf Basis des HGlGs tätig werden, wird die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie der Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung begleitet. Bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen unterstützen Schwerbehindertenvertretungen den Prozess ebenfalls auf gesetzlicher Grundlage. Auch für die Gruppe der Auszubildenden besteht auf gesetzlicher Grundlage eine Vertretung. Diese Gremien und Personalvertretungen können und sollen sich Einzelfragen und gemeinsamen Anliegen verschiedener Beschäftigtengruppen annehmen, auch von Beschäftigten mit einem so genannten Migrationshintergrund, als BPOC oder Angehörige einer Religion oder anderen Gruppe, unterschiedlicher geschlechtlicher Identität, Generation oder Lebenslage. Dies ist auch mit Blick auf die Intersektionalität von Benachteiligungslagen sinnvoll.
Insofern die Personalvertretungen durch Wahlen bestimmt werden, besteht für alle Beschäftigten Gelegenheit zur demokratischen Einflussnahme auf ihre Vertretung oder auch zur eigenen Kandidatur. Auf diese Möglichkeiten, z.B. nach HPVG § 16 (3), kann im Umfeld künftiger Vertretungswahlen verstärkt hingewiesen werden, um bislang unterrepräsentierte Gruppen zur Wahrnehmung ihrer Anliegen und Interessen zu ermuntern.
Neben den Aktivitäten der Dienststelle im Kontext der sogenannten interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung, z.B. in Personalgewinnung und Ausbildung, übernimmt die Personalberatungsstelle Beratungen im Einzelfall und für Dienststellen. Fortbildungen werden durch das POA, im Bereich diversitätssensibler Personalentwicklung auch im Zusammenarbeit mit dem AmkA angeboten.
Seitens der Beschäftigten selbst bestehen innerhalb der Stadtverwaltung eine Reihe selbstorganisierte Netzwerke zum Erfahrungsaustausch, die über ihre Tätigkeiten, z.B. im Rahmen des Intranets, informieren.
Vor diesem Hintergrund erachtet der Magistrat der Anregung der KAV, eine eigenständige Interessenvertretung für Menschen mit Migrationshintergrund einzurichten, als weder möglich noch notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022KK 72Interessensvertretung für Menschen mit Migrationshintergrund in der StadtverwaltungKAV-Anregung
- 5. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1975Interessenvertretung für Menschen mit Migrationshintergrund in der StadtverwaltungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab