Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt den Handlungsbedarf im Bereich der E-Scooter-Nutzung an und arbeitet an einer Sondernutzungserlaubnis sowie einem Auflagenkatalog. Ziel ist es, das wilde Abstellen von E-Scootern zu verhindern und gefährliche Situationen im öffentlichen Raum zu vermeiden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat stimmt dem Ortsbeirat zu, dass rund um das Thema E-Scooter Handlungsbedarf besteht und erarbeitet derzeit in ämterübergreifender Abstimmung die Sondernutzungserlaubnis und einen Auflagenkatalog für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Ziel ist es, den Gremien einen entscheidungsreifen Vorschlag vorzulegen. Unter anderem sollen das "wilde" Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum verhindert und damit gefährliche Situationen vorgebeugt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2021OFOF 62/5Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 11. Juni 2021OMOM 319Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 25. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1974Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab