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Aktualisiertes Plankonzept 2.0 und neuer Stadtteil an der A 5

Vorlagentyp: STMagistrat
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Das aktualisierte Plankonzept 2.0 dient als Grundlage für die Diskussion über die Flächennutzung im Regionalplan Südhessen. Es wird erwartet, dass ein erster Entwurf des Regionalplans Ende 2023 vorliegt, jedoch sind derzeit keine konkreten Flächenpotentiale für Frankfurt am Main festgelegt.

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Stellungnahme des Magistrats

Das Aktualisierte Plankonzept 2.0 (APK 2.0) stellt eine Grundlage für die weitere Flächendiskussion im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans dar. Das abschließende Werk, in dem alle relevanten Belange berücksichtigt werden, liegt noch nicht vor und wurde daher noch nicht von der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain beschlossen.

Eine endgültige Aussage darüber, ob und welche Flächen im Bereich der Stadt Frankfurt am Main als Flächenpotentiale in den Entwurf des Regionalplans/Regionalen Flächennutzungsplans aufgenommen werden, lässt sich derzeit nicht treffen. Die Regionalversammlung Südhessen wird in ihren Sitzungen über das APK 2.0 diskutieren und Vorgaben für die Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans formulieren. Die Festlegung von regionalplanerischen Flächenpotentialen ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen. Ein erster Entwurf des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans wird frühestens Ende 2023 erwartet.

Aus dem APK 2.0 ergeben sich somit keine Konsequenzen für die Fortführung der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Frankfurt Nordwest". Regionalplanerisch relevante Planungsschritte (Abweichungsverfahren, Änderung der flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen) sind auf der Grundlage des geltenden Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 zu beantragen und durchzuführen. Das APK 2.0 hat als informelles Planungskonzept keine rechtliche Verbindlichkeit für die Planungen der Stadt Frankfurt am Main.

Der Magistrat führt die vorbereitenden Untersuchungen weiter durch und erfüllt hiermit den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017. Die Entscheidung über die regionalplanerische Zulässigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest ist auf der Grundlage eines von der Stadt Frankfurt am Main zu beantragenden Abweichungsverfahrens von den Zielen der Raumordnung zu treffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Januar 2022OFOF 111/8Aktualisiertes Plankonzept 2.0 und neuer Stadtteil an der A 5Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Februar 2022OAOA 151Aktualisiertes Plankonzept 2.0 und neuer Stadtteil an der A 5Anregung
  3. 5. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    STST 1967Aktualisiertes Plankonzept 2.0 und neuer Stadtteil an der A 5
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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