Verlegung des E-Scooter-Parkplatzes vor dem Saalbau Gutleut
Zusammenfassung
Die Verlegung des E-Scooter-Parkplatzes vor dem Saalbau Gutleut wird vorgeschlagen, um eine bessere Nutzung des Raumes zu ermöglichen. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Ordnung und Sicherheit im Bereich des Saalbaus.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2024OFOF 1349/1Verlegung des E-Scooter-Parkplatzes vor dem Saalbau GutleutOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. September 2024OMOM 5830Verlegung des E-Scooter-Parkplatzes vor dem Saalbau GutleutDirektanregung
- 18. November 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1957Verlegung des E-Scooter-Parkplatzes vor dem Saalbau GutleutStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab