Konzept 'Moderne Nahversorgung in Sossenheim' unterstützen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt das Konzept zur modernen Nahversorgung in Sossenheim, sieht jedoch aufgrund planungsrechtlicher Aspekte und der aktuellen Nahversorgungssituation keine realistischen Perspektiven für eine Markterweiterung. Eine Erhöhung der Verkaufsflächen wird als wünschenswert erachtet, jedoch konnte bisher keine Lösung gefunden werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Siegener Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 01.10.2026.
- Sossenheim: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Alt-Sossenheim / Siegener Straße verbessern – Ortstermin durchführen01.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.02 Gesamtverkehrsplanung/ Stellplatzablöse Sossenheim: Planungsmittel zur Errichtung einer Quartiersgarage einstellen25.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sossenheim: Planungsmittel für den Ausbau des Fuß- und Radwegs (unter der A 66 in Richtung Eschborn) einstellen25.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Siegener Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat steht insbesondere über die Wirtschaftsförderung seit einiger Zeit mit der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG zu der Umsetzbarkeit einer Markterweiterung am Standort in Sossenheim im Austausch. Grundsätzlich sind verschiedene Aspekte bei der Beurteilung der Möglichkeiten, der Notwendigkeiten und der Zulässigkeit einer Vergrößerung und Neugestaltung des bestehenden Standorts zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die Nahversorgungssituation in Sossenheim ist Folgendes festzuhalten: - Das Gutachten zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt von 2018 weist für Sossenheim keinen zentralen Versorgungsbereich mehr aus, den es besonders vor außerhalb liegenden, großflächigen Einzelhandelsansiedlungen zu schützen gelte. - In Bezug auf die wohnortnahe Versorgung bescheinigt das Gutachten Sossenheim eine räumlich gute Versorgungsstruktur mit Entwicklungsspielräumen. Die Verkaufsflächen-ausstattung liegt unter dem gesamtstädtischen Durchschnittswert und eine geringe Zentralität weist auf deutliche Kaufkraftabflüsse an Standorte nach außerhalb des Stadtteils hin. - Nach Erstellung des Gutachtens wurden zudem weitere Nahversorger im ehemaligen D-Zentrum geschlossen. Realistische Perspektiven für die Entwicklung eines modernen Nahversorgungsstandorts im Ortszentrum bestehen nicht. Das von Lidl vorgelegte Konzept sieht einen modernen Neubau vor, bei dem die Verkaufsfläche von rund 860 qm auf ca. 1.700 qm steigen würde. Die Angebotsausrichtung werde auch nach der Erweiterung primär bei nahversorgungsrelevanten Sortimenten liegen (min. 90 % der Verkaufsfläche). Durch die Erweiterungsmaßnahme sollen die Voraussetzungen für eine Diversifizierung des Nahversorgungsangebotes, eine großzügigere Warenpräsentation, eine verbesserte Kundenführung und eine Optimierung der internen Logistikabläufe geschaffen werden. Das Konzept beinhaltet zudem Maßnahmen für eine ökologische Aufwertung der benachbarten Freifläche, welche durch die Abteilung Umweltvorsorge des Umweltamts positiv beurteilt werden und gemeinsam mit der Stadt entwickelt werden könnten. Ein von Lidl beauftragtes und von der BBE Handelsberatung GmbH durchgeführtes Gutachten bescheinigt zudem, dass sich die zu erwartenden Wettbewerbswirkungen vor allem auf die bestehenden Lebensmittelmärkte in räumlicher Nähe konzentrieren werden (Umverteilungseffekte von max. 6 % bzw. 7 % des derzeitigen Wettbewerberumsatzes gegenüber den Nahversorgungsstandorten in Sossenheim und Unterliederbach). Für die im Einzelhandels- und Zentrenkonzept abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche in Frankfurt sowie für die Eschborner Innenstadt werden höchstens marginale Umsatzumverteilungseffekte prognostiziert. Die Liegenschaft Siegener Straße 69 in Sossenheim ist planungsrechtsrechtlich als Innenbereich gemäß § 34 BauGB zu betrachten. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht nach ämterinterner Einschätzung gemäß § 34 Absatz 2 BauGB einem Mischgebiet. Entsprechend § 11 Absatz 2 BauNVO ist hier ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb nicht zulässig. Darüber hinaus stufen die genehmigenden Stellen aufgrund der vorgesehenen 103 Parkplätze das Vorhaben als Pkw-orientierten Standort in Ortsrandlage ein, was den Zielen im Einzelhandels- und Zentrenkonzept widersprechen würde. In Bezug auf eine mögliche Verbesserung der Versorgungssituation im Stadtteil ist eine Erhöhung der Verkaufsflächen aus Sicht des Magistrats grundsätzlich als wünschenswert anzusehen. Eine Lösung im Sinne des Betreibers konnte am betreffenden Standort aufgrund der genannten planungsrechtlichen Gesichtspunkte bislang allerdings nicht erzielt werden. Der Magistrat wird im Austausch mit der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG weiterhin nach einer verträglichen Lösung suchen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2023OFOF 717/6Sossenheim: Konzept „Moderne Nahversorgung in Sossenheim“ unterstützenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 14. März 2023OMOM 3679Konzept „Moderne Nahversorgung in Sossenheim“ unterstützenDirektanregung
- 18. November 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 1955Konzept "Moderne Nahversorgung in Sossenheim" unterstützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab