Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat plant eine einmalige Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich des GDA-Wohnstifts und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße. Dies geschieht, um die Sicherheit der Schulwege zu überprüfen, da eine regelmäßige Begehung nicht rechtlich vorgesehen ist.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die angesprochenen Schulwegtermine finden Ihre Grundlage im Schulgesetz, welches die Schulgemeinde in die Pflicht nimmt, regelmäßig Begehungstermine durchzuführen. Daher werden die Schulwegtermine vom Stadtschulamt organisiert. Eine solche Ermächtigungsgrundlage für eine regelmäßige wiederkehrende Begehung mit Senioren und Seniorinnen ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen. Der Magistrat wird daher einen einmaligen Ortstermin organisieren. Sollte der Wunsch bestehen, dass neben dem Straßenverkehrsamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung weitere Personen teilnehmen, so wird um entsprechende Mitteilung gebeten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2020OFOF 902/3Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der SeumestraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Juni 2020OMOM 6285Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der SeumestraßeDirektanregung
- 9. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1951Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Senio-renwohnanlage in der SeumestraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab