Straßenerneuerung ohne Beteiligung des Ortsbeirates
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Notwendigkeit der Straßenerneuerung im Brandenburger Weg dargelegt, um Synergieeffekte zu nutzen und den Gehweg effizient wiederherzustellen. Es wird betont, dass der Ortsbeirat über alle Maßnahmen informiert wird und die Möglichkeit hat, Anregungen einzubringen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Für die Erschließung der Neubauten im Brandenburger Weg war es erforderlich, den Gehweg auf der gesamten Länge aufzubrechen und wiederherzustellen. Der Magistrat wollte in diesem konkreten Fall Synergieeffekte nutzen und in Abstimmung mit dem Versorger den Gehweg nach Vorschrift herstellen lassen. Dafür gab es keine Planung im Vorfeld, vielmehr sollte die günstige Gelegenheit ergriffen werden, einen solchen Bereich mit vergleichsweise geringem Aufwand herstellen zu können. Grundsätzlich ist der Magistrat selbstredend bestrebt, den Ortsbeirat auf dem aktuellen Stand zu halten und zeitnah über geplante Maßnahmen zu informieren. Dies geschieht spätestens durch Einbinden bei der Vorlage der Vorplanungsvorlage an die städtischen Gremien. Ferner informiert der Magistrat den Ortsbeirat gerne auch mittels Präsentationen im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen vor dem Beschluss der Bau- und Finanzierungsvorlage über konkrete Maßnahmen. Bau- und Finanzierungsvorlagen werden dem Ortsbeirat ebenfalls vorgelegt. Zu jedem Zeitpunkt hat der Ortsbeirat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Anregungen vorzutragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2020OFOF 293/13Straßenerneuerung ohne Beteiligung des OrtsbeiratesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Oktober 2020OMOM 6809Straßenerneuerung ohne Beteiligung des OrtsbeiratesDirektanregung
- 1. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 194Straßenerneuerung ohne Beteiligung des OrtsbeiratesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab