Straßenerneuerung ohne Beteiligung des Ortsbeirates
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert, dass der Magistrat das Amt für Straßenbau verpflichtet, alle größeren geplanten Instandsetzungsarbeiten für Straßen in Nieder-Erlenbach mindestens 12 Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich dem Ortsbeirat anzuzeigen. Dies soll sicherstellen, dass der Ortsbeirat rechtzeitig informiert wird und Einfluss auf die Durchführung der Arbeiten nehmen kann.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, das Amt für Straßenbau und Erschließung zu verpflichten, alle größeren geplanten Instandsetzungsarbeiten für Straßen in Nieder Erlenbach dem zuständigen Ortsbeirat 13 mindestens 12 Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Ortsbeiräte müssen über geplante Straßenerneuungsarbeiten rechtzeitig informiert sein, damit diese gegebenenfalls noch Einfluss auf die Durchführung der Arbeiten nehmen können.
Begründung
Im vergangenen Jahr wurde für alle überraschend der Brandenburger Weg durch die Mainova grunderneuert. Während eine Erneuerung einer Straße generell auf Zustimmung stößt, hätte der Ortsbeirat in diesem Falle gern einen niveaugleichen Ausbau herbeigeführt, der für die Enge der Straße besser geeignet gewesen wäre. Durch die abrupt beginnende Baumaßnahme wurde der Ortsbeirat vor vollendete Tatsachen gestellt und ein niveaugleicher Ausbau wird auf viele Jahre hin nicht mehr möglich sein. Da die Mainova solche umfassenden Straßenbauarbeiten wohl kaum ohne Genehmigung des Amts für Straßenbau durchführen kann, muss diese Information wohl dort im Amt nicht an den Ortsbeirat weitergeleitet worden sein. Eine Wiederholung einer solchen Situation möchte der Ortsbeirat für die Zukunft verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2020Sie sind hierOFOF 293/13Straßenerneuerung ohne Beteiligung des OrtsbeiratesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Oktober 2020OMOM 6809Straßenerneuerung ohne Beteiligung des OrtsbeiratesDirektanregung
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 194Straßenerneuerung ohne Beteiligung des OrtsbeiratesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme