Straßenerneuerung ohne Beteiligung des Ortsbeirates
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 fordert, dass der Magistrat bei größeren Straßenerneuerungen in Nieder-Erlenbach den Ortsbeirat in den Entscheidungsprozess einbindet. Dies soll sicherstellen, dass der Ortsbeirat rechtzeitig informiert wird und Einfluss auf die Durchführung der Arbeiten nehmen kann.
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Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat bei allen größeren geplanten Instandsetzungsarbeiten für Straßen in Nieder-Erlenbach vor Beginn der Arbeiten in den Entscheidungsprozess einzubinden. Ortsbeiräte müssen über geplante Straßenerneuungsarbeiten rechtzeitig informiert sein, damit diese gegebenenfalls noch Einfluss auf die Durchführung der Arbeiten nehmen können.
Begründung
Im vergangenen Jahr wurde für alle überraschend der Brandenburger Weg durch die Mainova grunderneuert. Während eine Erneuerung einer Straße generell auf Zustimmung stößt, hätte der Ortsbeirat in diesem Fall gerne einen niveaugleichen Ausbau herbeigeführt, der für die Enge der Straße besser geeignet gewesen wäre. Durch die abrupt beginnende Baumaßnahme wurde der Ortsbeirat vor vollendete Tatsachen gestellt und ein niveaugleicher Ausbau wird auf viele Jahre hin nicht mehr möglich sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2020OFOF 293/13Straßenerneuerung ohne Beteiligung des OrtsbeiratesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6809Straßenerneuerung ohne Beteiligung des OrtsbeiratesDirektanregung
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 194Straßenerneuerung ohne Beteiligung des OrtsbeiratesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats