Intelligente Straßenbeleuchtung beim Austausch von Gaslaternen einsetzen
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat beschlossen, die Gasbeleuchtung durch moderne LED-Leuchten zu ersetzen, um Energie zu sparen und CO2-Emissionen zu reduzieren. Der Einsatz intelligenter Beleuchtungssteuerungen wird als wirtschaftlich und energetisch nicht vorteilhaft erachtet.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014 wurde der Rückbau der Gasbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main beschlossen. Seitdem werden die Gasleuchten sukzessive durch LED-Leuchten ersetzt, die auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden.
Das Thema Energieeinsparung steht bereits seit vielen Jahren auf der Agenda der Stadt Frankfurt am Main. Beleuchtungsanlagen, bei denen dies technisch möglich ist, werden inzwischen direkt nach dem Einschalten mit lediglich 50 Prozent ihrer Leistung betrieben. Das reduziert den Energieverbrauch, senkt die klimaschädlichen CO2-Emissionen und ist damit auch kostengünstig.
Vor diesem Hintergrund stellt der Einsatz intelligenter Beleuchtungssteuerungen wie "Light on Demand" keinen wirtschaftlichen oder energetischen Vorteil dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2023OFOF 292/8Intelligente Straßenbeleuchtung beim Austausch von Gaslaternen einsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2023OMOM 4151Intelligente Straßenbeleuchtung beim Austausch von Gaslaternen einsetzenDirektanregung
- 22. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1947Intelligente Straßenbeleuchtung beim Austausch von Gaslaternen einsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab