Intelligente Straßenbeleuchtung beim Austausch von Gaslaternen einsetzen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, beim Austausch der Gaslaternen auf intelligente Straßenbeleuchtung zu setzen, um die historische Optik zu erhalten und gleichzeitig umweltfreundliche Technologie zu nutzen. Dies soll den Verlust der Gaslaternen ausgleichen und eine bedarfsorientierte Beleuchtung ermöglichen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, beim Austausch der Leuchtmittel der Gaslaternen auf Smart-Light-Technologie zu setzen, da der Ortsbezirk 8 Umrüstgebiet ist (s. hierzu M 69, § 4832) und somit die historische Optik erhalten bleiben muss. Diese Technologie soll nur in wenig frequentierten Straßen im Ortsbezirk angewendet werden.
Begründung
"Light on demand" spart Strom, schont die Umwelt und ist gesund für Mensch und Tier. Viele Heddernheimer Bürgerinnen und Bürger bedauern den Verlust der Gaslaternen. Die Umstellung auf eine sanfte, bedarfsorientierte Beleuchtung kann den Verlust ausgleichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2023OFOF 292/8Intelligente Straßenbeleuchtung beim Austausch von Gaslaternen einsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4151Intelligente Straßenbeleuchtung beim Austausch von Gaslaternen einsetzenDirektanregung
- 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1947Intelligente Straßenbeleuchtung beim Austausch von Gaslaternen einsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats