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Lärmbelästigung im Gleisfeldpark vermeiden, Begrünung und Schallschutz für den Basketballplatz im Gleisfeldpark

Vorlagentyp: STMagistrat
63 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregungen des Ortsbeirates zur Lärmbelästigung und Begrünung im Gleisfeldpark geprüft. Es wurde festgestellt, dass die vorgeschlagene Heckenbepflanzung keine signifikante Lärmminderung bewirken kann. Der Magistrat schlägt vor, bei Lärmbelästigungen die Stadtpolizei zu kontaktieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Anregungen des Ortsbeirates mit dem folgenden Ergebnis geprüft: Aufgrund der inhaltlichen und örtlichen Übereinstimmungen der vorliegenden Anregungen wurden die Stellungnahmen des Magistrats für diese beiden Anregungen zusammengefasst. In die Prüfung wurde aufgrund der Inhalte zum Thema Lärmschutz das Umweltamt, Abteilung Immissionsschutz, einbezogen. Die unten nachfolgenden Stellungnahmen enthalten auch die Informationen des Umweltamtes.

a) Der Bitte des Ortsbeirates 1, die Einhaltung der Grünanlagensatzung besser zu kontrollieren, möchte der Magistrat nachkommen. Bei den vorliegenden Aufzeichnungen beziehen sich die Beschwerden bis auf eine Ausnahme auf das Abspielen lauter Musik. Das Umweltamt hatte bereits im Jahr 2021 die Anlage stichprobenartig aufgesucht und Lärmmessungen vorgenommen. Bei der Auswertung war festzustellen, dass der Lärm, welcher vom Basketballspiel selbst ausging, immer unter den Grenzwerten der Freizeitlärmrichtlinie blieb. Bei einer Lärmbelästigung durch Musik- oder andere Geräusche handelt es sich um eine missbräuchliche Nutzung. Der Magistrat regt daher an, in solchen Fällen immer die Stadtpolizei (Servicetelefon 069/212 - 44044) anzurufen. Hier kann eine Überprüfung vor Ort eingeleitet werden, die den missbräuchlichen Lärm verursachenden Personen können angesprochen und mögliche weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Der Magistrat schlägt daher vor, bei künftigen Störungen auch immer zu dokumentieren, ob die Nutzung von Musikanlagen mit oder ohne Basketballspiel erfolgte.

b) Siehe Stellungnahme zu OM 2210. Der Bolzplatz ist mit dem im Stadtgebiet Frankfurt am Main für die Grünanlagen üblichen Schild ausgestattet. Hier finden sich neben den Angaben zum Bolzplatz selbst und den Nutzungszeiten auch u.a. Gebote, die bei der Nutzung zu beachten sind. Zur Information ist dieser Stellungnahme ein Foto des aktuellen Spielplatzschildes beigefügt. Im Rahmen der durch den Magistrat, Grünflächenamt und Umweltamt, angestellten Prüfung wurde das Folgende zum Thema Begrünung und Lärmschutz festgestellt: Die vom Ortsbeirat geforderte Heckenbepflanzung führt nach Angaben der Fachleute leider nicht zu einer relevanten Verringerung des Lärms. Ein messbarer Einfluss auf die Schalldämpfung ist in diesem Fall durch Hecken, Bäume und anderen Bewuchs kaum gegeben. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Umrandung des Bolzplatzes mit einer einfachen und kleinen Hecke hat leider keine lärmmindernde Wirkung. Dennoch ist die Idee des Ortsbeirates verständlich, denn eine die Sicht versperrende Hecke wird von Menschen oft subjektiv als lärmmindernd angesehen, obwohl keine messbare Lärmminderung erfolgt. Der vom Ortsbeirat wahrgenommene Unterschied zwischen den Lärmimmissionen des Bolzplatzes im Europagarten und des im Gleisfeldpark liegt, neben subjektiven Unterschieden bei der Wahrnehmung von Lärm, vor allem in der baulichen Ausführung. Der Bolzplatz im Europagarten verfügt über einen weichen Boden (mit Quarzsand verfüllten Nadelfilz), der Bolzplatz im Gleisfeldpark hat dagegen einen geringfügig lauteren Boden aus elastischem Kunststoff, zudem ist dieser mit einer schallreflektierenden Umfassungsmauer ausgestattet. Der weiche Boden des Europagartens führt zu einer "dumpferen" Klangcharakteristik und zu geringfügig niedrigeren Schallpegeln (~1-2 dB). Vorteilhaft im Gleisfeldpark ist hingegen die leicht abgesenkte Lage des Spielfelds, was lärmmindernd wirkt. Der Magistrat wird noch feststellen, ob die Beleuchtung vor Ort zumindest in den Nachtstunden abgeschaltet werden kann. Dies würde die Flächen in den späten Abend- und Nachtzeiten für eine Nutzung unattraktiv machen. Da die durch die Heckenanpflanzung erwünschte Dezimierung des Schalls nicht erreicht wird, bittet der Magistrat um Verständnis, dass dem Wunsch des Ortsbeirates derzeit nicht nachgekommen werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2021OFOF 94/1Lärmbelästigungen im Gleisfeldpark vermeidenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. Juni 2021OMOM 407Lärmbelästigungen im Gleisfeldpark vermeidenDirektanregung
  3. 17. September 2021STST 1729Lärmbelästigungen im Gleisfeldpark vermeidenStellungnahme
  4. 8. April 2022STST 862Lärmbelästigungen im Gleisfeldpark vermeidenStellungnahme
  5. 3. Mai 2022OFOF 461/1Begrünung und Schallschutz für den Basketballplatz im GleisfeldparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 24. Mai 2022OMOM 2210Begrünung und Schallschutz für den Basketballplatz im GleisfeldparkDirektanregung
  7. 29. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 63 Wochen
    STST 1947a) Lärmbelästigung im Gleisfeldpark vermeiden b) Begrünung und Schallschutz für den Basketballplatz im Gleisfeldpark
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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