Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten
Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt die Notwendigkeit an, die Barrierefreiheit für Fußgänger in der Homburger Straße zu verbessern. Es wird vorgeschlagen, die Gehwege durch bauliche Maßnahmen zu sichern, jedoch sind aufgrund priorisierter Maßnahmen keine kurzfristigen Umgestaltungen möglich.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- An einigen Stellen ist der Gehweg entlang der Homburger Straße mit einer Breite von etwa 0,50 bis 0,80 Metern durch auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge deutlich verengt. Ein Gesamteindruck des Straßenquerschnitts zeigt jedoch, dass die gegenüberliegende Gehwegseite mit etwa 2,00 bis 2,50 Metern grundsätzlich ausreichend bemessen ist. Der Magistrat sieht generell Verbesserungsmöglichkeiten für den Fußverkehr durch eine grundlegende Umgestaltung der Homburger Straße, kann jedoch aufgrund konkurrierender bereits priorisierter Maßnahmen mittelfristig eine entsprechende Maßnahme nicht in Aussicht stellen. Eine bauliche Absicherung gegen widerrechtliches Parken kann bei ausreichender Gehwegbreite an neuralgischen Punkten in Abstimmung mit dem Ortsbeirat jedoch umgesetzt werden. Zu
- Die Straßenbreite der Einbahnstraße entspricht den geltenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2025OFOF 1129/2Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleistenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Mai 2025OMOM 7054Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleistenDirektanregung
- 14. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1943Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab