Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen nicht unnötig wieder in Betrieb nehmen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat sich gegen eine unnötige Wiederinbetriebnahme der Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen ausgesprochen. Die Entscheidung über den Betrieb liegt bei der Deutschen Flugsicherung, und es werden Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes erarbeitet. Ziel ist es, den Flugverkehr unter Berücksichtigung von Lärmschutzgründen qualitativ zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Entscheidung über den Betrieb der Landebahn Nordwest liegt bei der Deutschen Flugsicherung (DFS). Die Landebahn Nordwest wurde am 01.06.2021 wieder in Betrieb genommen. Nach Auskunft der DFS wird der Einsatz der Landebahn Nordwest und auch der übrigen Start- und Landebahnen ausschließlich nach betrieblichen Erfordernissen geplant und durchgeführt. Die Fluglärmkommission Frankfurt, in welcher der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main intensiv mitwirkt, erarbeitet Vorschläge, wie der Flugverkehr auch unter Lärmschutzgründen qualitativ deutlich besser aufgestellt werden kann. Im Rahmen der 87. Tagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF), die am 10. Juni 2021 stattgefunden hat, hat die ADF Forderungen an eine neue Bundesregierung formuliert, die den Nahbereich von Flughäfen endlich besser vor Fluglärm schützen sollen. Darüber hinaus hat die Fluglärmkommission Frankfurt gemeinsam mit der ADF ein umfangreiches Rechtsgutachten "Gesetzgeberische Handlungsspielräume zur Verbesserung der rechtlichen Vorgaben für eine Stärkung des aktiven Schallschutzes im Luftverkehrsrecht" erstellen lassen. Mit dem Gutachten liegen eine Reihe von Rechtsänderungsvorschlägen für die notwendige Verbesserung des Schutzniveaus der Bevölkerung vor Fluglärm vor. Der Sachverhalt unterliegt der alleinigen Kompetenz des Bundes resp. der zuständigen Behörden, kommunale Regelungsmöglichkeiten sind nicht gegeben. Auch die Landesregierung ist rechtlich insoweit nicht befugt. Die Einflussmöglichkeiten über den Aufsichtsrat der Fraport sind sehr eingeschränkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2021OFOF 87/5Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen nicht unnötig wieder in Betrieb nehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juni 2021OMOM 318Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen nicht unnötig wieder in Betrieb nehmenDirektanregung
- 25. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1933Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen nicht unnötig wieder in Betrieb nehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab