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Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen nicht unnötig wieder in Betrieb nehmen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, sich gegen die unnötige Wiederinbetriebnahme der Landebahn Nordwest am Frankfurter Flughafen einzusetzen. Die Begründung stützt sich auf die drastische Abnahme des Flugverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie und die ausreichende Kapazität des bestehenden Bahnensystems. Ziel ist es, die Region vor unnötigem Fluglärm zu schützen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Landebahn Nordwest nicht unnötig, wie von Fraport angekündigt, im Juni wieder in Betrieb genommen wird. Soweit die Landebahn Nordwest zwischenzeitlich wieder in Betrieb genommen wurde, ist darauf hinzuwirken, dass diese höchstens als Überlaufbahn fungiert, wenn die Kapazitäten der anderen Bahnen erschöpft sind. Hierzu sind insbesondere Gespräche mit der schwarz-grünen Landesregierung aufzunehmen.

Begründung

Die Landebahn Nordwest wurde zur Aufrechterhaltung der Hub-Funktion des Flughafens für jährlich bis zu 701.000 Flugbewegungen errichtet. Mit dem alten Bahnensystem des Frankfurter Flughafens sind ohne die Landebahn Nordwest 520.000 Flugbewegung jährlich abwickelbar. Bedingt durch die Corona-Pandemie hat der Flugverkehr drastisch abgenommen und auch in Zukunft ist nicht mit einem massiven Anstieg der Flugbewegungen zu rechnen. Die Zahl der Flugbewegungen ging 2020 mit 212.235 Starts und Landungen um 58,7 Prozent (2019: 513.912 Flugbewegungen) zurück. Das Passagieraufkommen betrug 19 Millionen Passagiere und Fraport rechnet im Jahr 2021 mit "unter 20 bis 25 Millionen" Passagieren. Das Verkehrsaufkommen im April 2021 ging gegenüber dem April 2019 um 83,7 Prozent zurück. Selbst Fraport rechnet nicht vor 2025/2026 damit, dass das Vor-Coronaniveau wieder erreicht wird. Vor diesem Hintergrund ist der Betrieb der Landebahn Nordwest nicht erforderlich. Das derzeitige Flugverkehrsaufkommen kann ohne Probleme auf dem alten Bahnensystem abgewickelt werden ohne, dass es zu Verzögerungen oder gar einer Gefährdung der Hub-Funktion kommt. Ob letztere noch zum Geschäftsmodell der Fraport AG gehört, ist ohnehin, nachdem Point-to-Point Billigflieger durch das Incentivprogramm angelockt werden, fraglich. Das Vorgehen der Fraport AG ist für die um den Flughafen liegenden Kommunen nicht verständlich. Es entsteht der Eindruck, dass entgegen betriebswirtschaftlichen Erwägungen am Flughafen durch die Wiederinbetriebnahme der Landebahn Nordwest nicht benötigte Kapazitäten geschaffen werden, um weiterhin die Region flächendeckend zu beschallen und damit Gewöhnungseffekte an eine derzeit mögliche Ruhe gar nicht erst aufkommen zu lassen. Die Landebahn Nordwest ist nicht als "Fluglärmverdünnerbahn" genehmigt worden. Die Fraport AG hat jetzt eine einmalige Chance, ohne wirtschaftliche Einbußen in eine gute Nachbarschaft mit der Region zu treten. Die aktuelle Krise im Luftverkehr sollte dazu genutzt werden, den Flughafen zu einem klimabewussteren Flughafen, der in die Region passt, mit fairen, wenn möglich tarifgebundenen und sozialen Arbeitsplätzen umzugestalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Mai 2021OFOF 87/5Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen nicht unnötig wieder in Betrieb nehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 11. Juni 2021Sie sind hier
    OMOM 318Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen nicht unnötig wieder in Betrieb nehmen
    Direktanregung
  3. 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1933Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen nicht unnötig wieder in Betrieb nehmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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