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Frankfurter Westen: Geruchsbelästigung durch Brand in Ginsheim-Gustavsburg

Vorlagentyp: STMagistrat
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Geruchsbelästigung durch einen Brand in Ginsheim-Gustavsburg. Es wird festgestellt, dass keine Schadstoffmessungen durch die Feuerwehr Frankfurt durchgeführt wurden und dass aus der Umgebung des Brandherds keine negativen Folgen für die Bevölkerung oder Umwelt bekannt sind.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1: Auf welche Schadstoffe wurde mit Hilfe der Messfahrzeuge untersucht, was waren die Ergebnisse? Die Feuerwehr Frankfurt am Main war bei dem Brandgeschehen in Ginsheim-Gustavsburg im Kreis Groß-Gerau nicht im Einsatz und hat keine Messungen durchgeführt. Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau teilte auf Anfrage zum Großbrand im Recyclingzentrum Ginsheim-Gustavsburg über den Bereich Gefahrenabwehr / Einsatzplanung und Katastrophenschutz mit, dass die Schadstoffmessungen gemäß Messkonzept Südhessen in den üblichen Höhen erfolgten und es dabei keinerlei Feststellungen gab. Zu Frage 2: Kann sicher ausgeschlossen werden, dass bei dem Brand Schadstoffe freigesetzt wurden, die nicht von den Messungen erfasst wurden? Gemäß Angaben aus Groß-Gerau stieg der Brandrauch auf Grund der Wetterlage direkt nach oben, die Messungen wurden in 2 Meter Höhe durchgeführt. Zu Frage 3: Welche Stoffe sind für die angesichts der großen Entfernung extreme Geruchsbelästigung verantwortlich? Vor Ort verbrannte nach Angaben aus Groß-Gerau Elektroschrott (Waschmaschinen, PCs, Fernseher, usw.). Im Allgemeinen werden Gerüche sehr subjektiv wahrgenommen. Viele Aromastoffe entwickeln bereits bei sehr geringer Konzentration ihre Wirkung. Zu Frage 4: Was ist aus der näheren Umgebung des Brandherds über etwaige Folgen für die Bevölkerung oder die Umwelt bekannt? Aus der näheren Umgebung des Brandherds sind aus Groß-Gerau keinerlei Folgen bekannt, auch der Feuerwehr Frankfurt liegen keine Informationen über etwaige Folgen für Bevölkerung oder Umwelt vor. Zur Zusatzfrage aus der Begründung: Wie ist die Frankfurter Feuerwehr für Geruchsbelästigungen durch Brände aufgestellt und welche Messungen können erfolgen? Ausführliche Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite der Feuerwehr Frankfurt unter www.feuerwehr-frankfurt.de, insbesondere unter dem Menüpunkt Feuerwehr - Sondereinheiten - Umwelt und Sicherheit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2020OFOF 1279/6Frankfurter Westen: Geruchsbelästigung durch Brand in Ginsheim-GustavsburgOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. Mai 2020VV 1607Frankfurter Westen: Geruchsbelästigung durch Brand in Ginsheim-GustavsburgAnfrage
  3. 30. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    STST 1927Frankfurter Westen: Geruchsbelästigung durch Brand in Ginsheim-Gustavsburg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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