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Frankfurter Westen: Geruchsbelästigung durch Brand in Ginsheim-Gustavsburg

Vorlagentyp: V
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Beantwortung von Fragen zur Geruchsbelästigung durch einen Brand in Ginsheim-Gustavsburg gebeten. Die Anwohner in Frankfurt, insbesondere in Schwanheim, sind besorgt über mögliche Gesundheitsrisiken. Die Antworten sollen zur Beruhigung der Bevölkerung beitragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

  1. Auf welche Schadstoffe wurde mit Hilfe der Messfahrzeuge untersucht, was waren die Ergebnisse?
  2. Kann sicher ausgeschlossen werden, dass bei dem Brand Schadstoffe freigesetzt wurden, die nicht von Messungen erfasst wurden?
  3. Welche Stoffe sind für die angesichts der großen Entfernung extreme Geruchsbelästigung verantwortlich?
  4. Was ist aus der näheren Umgebung des Brandherds über etwaige Folgen für die Bevölkerung oder die Umwelt bekannt?

Kontext

Am Samstag, den 11. Januar 2020, kam es in einem Recyclingzentrum in Ginsheim-Gustavsburg zu einem Feuer, bei dem zwei etwa 40 Quadratmeter große Container mit Elektroschrott vollständig abbrannten. Bei dem Brand entstand ein stark riechender Rauch, der weit über die Grenzen von Ginsheim-Gustavsburg, sogar bis im knapp 40 Kilometer entfernten Frankfurt, deutlich wahrnehmbar war. Man habe mit Messfahrzeugen geprüft, ob eine Gesundheitsgefährdung von dem Rauch ausgehe. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Dennoch wurden die Anwohner aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Da die Geruchsbelästigung zum Beispiel in Schwanheim wahrgenommen wurde, wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:

Begründung

Angesichts einer Entfernung von 40 Kilometern zum Brandherd erscheint es wenig wahrscheinlich, dass in Frankfurt noch gefährliche Schadstoffmengen niedergegangen sind. Trotzdem gab es durch den Geruch eine gewisse Beunruhigung, vor allem in Schwanheim, und es stellt sich auch grundsätzlich die Frage, wie die Frankfurter Feuerwehr für solche Fälle aufgestellt ist und welche Messungen erfolgen können. Um dies beurteilen zu können, ist der Fall als Beispiel gut geeignet. Außerdem trägt die Beantwortung der Fragen natürlich zur Beruhigung bei.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2020OFOF 1279/6Frankfurter Westen: Geruchsbelästigung durch Brand in Ginsheim-GustavsburgOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. Mai 2020Sie sind hier
    VV 1607Frankfurter Westen: Geruchsbelästigung durch Brand in Ginsheim-Gustavsburg
    Anfrage
  3. 30. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1927Frankfurter Westen: Geruchsbelästigung durch Brand in Ginsheim-GustavsburgStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 42 · 15.09.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 43 · 27.10.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37 0

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