Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
- Europa-Allee
- Fahrgasse
- Gutleutstraße
- Güterplatz
- Heinrichstraße
- Ignatz-Bubis-Brücke
- Junghofstraße
- Kleyerstraße
- Kornmarkt
- Lange Straße
- Mainzer Landstraße
- Osloer Straße
- Platz der Einheit
- Roßmarkt
- Schöne Aussicht
- Stephensonstraße
- Untermainbrücke
- Untermainkai
- Zanderstraße
- Berliner Straße
- Bethmannstraße
- Alte Brücke
- Emser Brücke
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das neue Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" an verschiedenen Kreuzungen in Frankfurt am Main einzusetzen. Dies geschieht, um die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, da die bisherigen Erfahrungen mit dem Grünpfeil für Kraftfahrzeuge negativ waren. Eine Evaluierungsphase von sechs Monaten nach der Umsetzung ist vorgesehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Heinrichstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
- Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen16.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Heinrichstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Mit dem Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 4. Juni 2020 ist festgelegt, dass die formulierten Grundsätze in der ‚Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) zum Verkehrszeichen (VZ) 720 StVO (Grünpfeil) auch auf das VZ 721 StVO (Grünpfeil nur für den Radverkehr) anzuwenden sind (siehe VwV-StVO (Ausgabe 2017) zu § 37 zu den Nummern 1 und 2 StVO; XI Randnummern 27ff.). Das neue Verkehrszeichen soll deshalb an allen Kreuzungen im Stadtgebiet nachgerüstet werden. Es bedarf derzeit noch Abstimmungen nachstehender Einsatzkriterien: wo der Radverkehr die Straße mitbenutzen darf und muss, weil es entweder keine Radverkehrsanlagen gibt oder das Mischverkehrsprinzip gilt (zum Beispiel Tempo 30-Zone), hält der Magistrat den Einsatz aus Verkehrssicherheitsgründen nur bis zu einem Geschwindigkeitsniveau von maximal 30 km/h vertretbar. Wenn bis zum Grünpfeil keine Radverkehrsanlage existiert, werden Radfahrende ermutigt, sich am wartenden Kfz-Verkehr vorbei zu drängeln. Wird die Fahrtrichtung in diesem Moment freigegeben, besteht die Gefahr, dass Radfahrende übersehen werden. Besonders wenn es sich bei dem anfahrenden Fahrzeug um einen Lkw handelt, sind schwerwiegende Unfälle möglich. Der Magistrat hält einen Einsatz deshalb für problematisch. Bei Aufstellflächen für das Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung im Bereich des rechtsabbiegenden Radverkehrs kreuzt der rechtsabbiegende Radverkehr bei Ausweichmanövern eventuell andere freigegebene Fahrbeziehungen. Schwerwiegende Unfälle sind möglich. Der Magistrat hält einen Einsatz deshalb für problematisch. Vor diesen Hintergründen bezieht der Magistrat zu den genannten Kreuzungen/Fahrbeziehungen wie folgt Stellung: Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt (HW5): Der Einsatz von VZ 271 StVO wird abgelehnt. Im Zulauf ist keine Radverkehrsanlage vorhanden. Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen (OW3): Der Einsatz von VZ 271 StVO für die Fahrbeziehung Berliner Straße (aus Osten) Richtung Kornmarkt wird abgelehnt. Die Weiterfahrt erfolgt auf einer Mischverkehrsfläche mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Der Einsatz des Grünpfeils auf den anderen Fahrbeziehungen hält der Magistrat für umsetzbar. Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße (BKB): Der Einsatz von VZ 271 StVO wird abgelehnt. Es sind Gleise zu queren. Die Weiterfahrt erfolgt auf einer Mischverkehrsfläche mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße (OW7): Der Einsatz von VZ 271 StVO wird abgelehnt. Der entgegenkommende Linksabbiegerverkehr ist konfliktfrei signalisiert. Die Weiterfahrt erfolgt auf einer Mischverkehrsfläche mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße (GZ): Der Einsatz von VZ 271 StVO wird abgelehnt. Die Weiterfahrt erfolgt auf einer Mischverkehrsfläche mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher Straße aus sämtlichen vier Richtungen (AB1): Der Einsatz von VZ 271 StVO auf der Fahrbeziehung Alte Brücke Richtung Schöne Aussicht (Süd Richtung Ost) wird als umsetzbar erachtet. Auf den anderen Fahrbeziehungen wird der Einsatz von VZ 271 StVO abgelehnt. Gründe hierfür sind: Einsehbarkeit beziehungsweise Komplexität der Fahrbeziehungen und ein Aufstellbereich für indirekten Linksabbiegerverkehr. Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke (FLIB): Der Einsatz von VZ 271 StVO wird abgelehnt. Ein Aufstellbereich für indirekten Linksabbiegerverkehr ist zu queren. Lange Straße beim Abbiegen auf den Untermain (FLIB): Der Einsatz von VZ 271 StVO auf dieser Fahrbeziehung wird als umsetzbar erachtet. Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai (UM1): Der Einsatz von VZ 271 StVO wird abgelehnt. Die Weiterfahrt erfolgt auf einer Mischverkehrsfläche mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz (GÜ1): Der Einsatz von VZ 271 StVO wird abgelehnt. Zum Erreichen der Radverkehrsanlage ist eine Kfz-Spur zu queren. Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf die Heinrichstraße (M7): Der Einsatz von VZ 271 StVO wird abgelehnt. Die Weiterfahrt erfolgt auf einer Mischverkehrsfläche mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf die Günderroder Straße (M9): Der Einsatz von VZ 271 StVO ist für diese Fahrbeziehung nicht notwendig. Bereits heute ist das Rechtsabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Günderroder Straße bei Signalstellung Rot der Fußgängerschutzanlage an der Galluswarte möglich (Lage der Haltlinien). Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße (M9): Der Einsatz von VZ 271 StVO wird abgelehnt. Zum Erreichen der Radverkehrsanlage ist eine Kfz-Spur zu queren. Kreuzung Europa-Allee/Lissaboner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee (EURO1): Der Einsatz von VZ 271 StVO auf dieser Fahrbeziehung wird als umsetzbar erachtet. Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissaboner Straße (EURO1): Der Einsatz von VZ 271 StVO wird abgelehnt. Auf dieser Fahrbeziehungen ist ein Aufstellbereich für indirekten Linksabbiegerverkehr zu queren und der entgegenkommende Linksabbiegerverkehr ist konfliktfrei signalisiert. Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße (EUWE2): Der Einsatz von VZ 271 StVO wird abgelehnt. Der entgegenkommende Linksabbiegerverkehr ist konfliktfrei signalisiert. Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit (HM): Der Einsatz von VZ 271 StVO wird abgelehnt. Die Weiterfahrt erfolgt auf einer Mischverkehrsfläche mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Vorbehaltlich weiterer Festlegungen zu den Einsatzkriterien zu VZ 271 StVO werden die vorgenannten möglichen Einsatzorte im Rahmen einer Prüfung und Beurteilung vor Ort beschieden. Da mit dem Verkehrszeichen 720 Grünpfeil für Kraftfahrzeuge in Frankfurt am Main keine guten Erfahrungen gemacht und aus Gründen der Verkehrssicherheit (erhöhtes Unfallaufkommen, Gefährdung von Fußgängern usw.) bis auf zwei Verkehrszeichen alle Verkehrszeichen wieder entfernt wurden, wird der Magistrat die oben genannten Einsatzorte als Pilotversuch für die Anordnung und Installation des neuen Verkehrszeichens Grünpfeil für Radfahrer betrachten. Nach der Umsetzung soll sich eine Evaluierungsphase von sechs Monaten anschließen. Sollte sich der Einsatz des neuen Verkehrszeichens bewährt haben, werden weitere Standorte geprüft und sukzessive umgesetzt. Der Erhöhung der Verkehrssicherheit wird dabei eine höhere Priorität beigemessen als ein lediglich marginaler Zeitgewinn.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Mai 2020OFOF 1293/1Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Mai 2020OMOM 6023Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzenDirektanregung
- 30. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1917Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab