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Mikroplastik im Kunstrasen

Vorlagentyp: STMagistrat
9 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2019, ST 1914

Betreff: Mikroplastik im Kunstrasen Im Sommer 2018 hat das Fraunhofer Institut für Umwelt, Sicherheit und Energietechnik (Fraunhofer UMSICHT) eine Konsortialstudie veröffentlicht, die Kunstrasenplätze als mögliche große Quelle für Mikroplastik benennt. Dabei geht die Studie von einer Bauweise aus, die nicht der DIN EN 15330-1 für Sportanlagen im Außenbereich und nicht der DIN 18035-7 für Sportplätze - Kunststoffrasenflächen entspricht. Gemäß der genannten DIN werden die Kunstrasenplätze in Frankfurt am Main mit 20 bis 22 kg/m2 Sand und 4 kg/m2 Kunstrasengranulat verfüllt. Das Fraunhofer Institut geht in der Studie von 15 bis 20 kg/m2 Kunstrasengranulat aus. Die Ergebnisse der Studie stellen nicht in jedem Fall die Sicht der beauftragenden Organisationen oder des Fraunhofer-Instituts UMSICHT dar, sondern in erster Linie die Sichtweise der Autoren der Studie. So wird an zahlreichen Stellen der Studie darauf verwiesen, dass Feststellungen und Empfehlungen auf Schätzungen beruhen und sich das Ausmaß der Wirkungen von Kunststoffemissionen auf den Menschen und Ökosystemen bisher nicht abschätzen lässt sowie das neue Bewertungsansätze benötigt werden. Eine genauere Datenabfrage zu Kunstrasenplätzen vom Fraunhofer UMSICHT erreichte das Sportamt im April 2019. Die Studie des Fraunhofer Institutes zu Mikroplastik führte dazu, dass die EU der ECHA (European Chemical Agency) einen Prüfauftrag erteilte. Dieser mündete in einem Vorschlag zur Beschränkung und zum Verbot von "bewusst zugesetztem" Mikroplastik, zu dem das derzeit verwendete Kunstrasengranulat gehört. Aktuell befindet sich das Verfahren in einer Anhörungsphase, in dessen Rahmen die zuständigen Bundes- und Landesministerien, die kommunalen Spitzenverbände und die Sportverbände Stellungnahmen einbringen bzw. bereits eingebracht haben. Die Europäische Kommission hat im Juli 2019 betont, dass sie kein Verbot von Kunstrasenplätzen plant und auch nicht an einem solchen Vorschlag arbeitet. Richtig ist: Die Kommission prüft im Rahmen ihrer Kunststoffstrategie, wie die Menge an umweltschädlichen Mikroplastik in unserer Umwelt verringert werden kann. In diesem Zusammenhang führt die ECHA derzeit unter anderem eine öffentliche Konsultation dazu durch, welche Auswirkungen eine mögliche Beschränkung des Einsatzes von Granulat als Kunstrasenfüllung Mikroplastik hätte. Ergebnisse des derzeit laufenden Verfahrens wird die ECHA im Frühjahr 2020 vorlegen, daher kann noch keine Aussage zur rechtlichen Ausgestaltung oder zu Übergangsfristen getätigt werden. Eine Zeitplanung zu ggf. erforderlichen baulichen Veränderungen kann ebenso noch nicht erstellt werden. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen 1.) und 2.) wie folgt beantwortet.

Zu 1.): Im Bereich des Ortsbeirates 10 gibt es 4 Kunstrasengroßspielfelder und 2 Minispielfelder, die mit Sand und Kunstrasengranulat verfüllt sind. Über je ein Kunstrasengroßspielfeld verfügen die Sportanlagen Bonames, Frankfurter Berg, Hügelstraße und der Sportpark Preungesheim, hier sind darüber hinaus noch 2 Minispielfelder vorhanden.

Zu 2.): Auch wenn, wie oben erwähnt, noch keine Ergebnisse des laufenden Verfahrens vorliegen, und noch keine Aussage zum einem Zeitplan oder dem möglichen Umfang von Anpassungen der bestehenden Plätze an eine ggf. kommende neue Regelung getroffen werden können, beobachten und analysieren die zuständigen Fachämter die aktuelle Diskussion und den Markt und bewerten neue Produkte und Lösungsansätze. Die 2019 im Bau befindlichen Kunstrasenplätze (auf den Sportanlagen Berkersheimer Weg, Bockenheim, Goldstein, Nieder-Eschbach, Riederwaldwiese und Rödelheim) werden nur noch mit Sand verfüllt. Eine Aussage zu möglichen Kosten einer Anpassung der bestehenden Kunstrasenplätze kann aufgrund des noch laufenden Verfahrens noch nicht getroffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2019OFOF 795/10Mikroplastik im KunstrasenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. August 2019OMOM 4895Mikroplastik im KunstrasenDirektanregung
  3. 30. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 Wochen
    STST 1914Mikroplastik im Kunstrasen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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