Mikroplastik im Kunstrasen
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Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4895 entstanden aus Vorlage: OF 795/10 vom 29.07.2019
Betreff: Mikroplastik im Kunstrasen Die EU-Kommission will ab 2021 bewusst zugesetztes Mikroplastik verbieten. Darunter fällt auch das als Füllstoff verwendete Granulat für Kunststoffrasensysteme. Übergangsfristen sind nicht vorgesehen. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten:
- Welche Plätze im Ortsbezirk 10 sind davon betroffen?
- Gibt es umweltschonende Alternativen und mit welchen finanziellen Beträgen müssten diese gegebenenfalls ausgetauscht werden? Begründung: Über das Thema wird seit einigen Jahren in den Medien informiert. Trotzdem werden immer noch Plätze mit Kunstrasen erneuert bzw. instand gesetzt. Die Mikroplastikpartikel sollen sich durch Regen sowie einfache Belastung durch die Nutzer der Fläche aus dem Kunststoffrasen lösen und über Regenwasser in die Kanalisation und sodann Flüsse und Meere erreichen. Über die Nahrungskette gelangen sie mit letztendlich negativen gesundheitlichen Folgen in den menschlichen Organismus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2019OFOF 795/10Mikroplastik im KunstrasenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. August 2019Sie sind hierOMOM 4895Mikroplastik im KunstrasenDirektanregung
- 30. September 2019Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1914Mikroplastik im KunstrasenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats