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Beleuchtete Werbung nach 22:00 Uhr abschalten

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Möglichkeit der automatischen Abschaltung beleuchteter Werbung nach 22:00 Uhr geprüft. Technisch ist dies bei modernen Systemen möglich, jedoch nicht bei allen Anlagen. Die Beleuchtung in Wartehallen bleibt aus Sicherheitsgründen aktiv.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat bezüglich der oben genannten Anregung die Konzessionsnehmerin der Stadt Frankfurt am Main für die Außenwerbung kontaktiert und kann wie folgt weitergeben:

Technisch ist es möglich, bei allen Anlagen eine automatische Abschaltung vorzunehmen, die über eine intelligente Steuerung verfügen. Das sind in der Regel die mit Wechslern ausgestatteten Systeme (Mega Light -ML-, City Light Poster -CLP-Wechsler-, City Light Säulen -CLS-) und alle digitalen Anlagen. Bei allen anderen sind die Schaltzeiten fest programmiert und richtigen sich nach den Sonnenauf- und -untergangszeiten. Das sind statische CLPs, beleuchtete Litfaßsäulen und Großflächen. Dazu kommt, dass viele Anlagen an die Straßenbeleuchtung angeschlossen sind und dort gar keine eigenständiges Ein- bzw. Ausschalten erfolgt. Hier ist die Beleuchtung unmittelbar mit der Straßenbeleuchtung und den dort erfolgenden Schaltvorgängen gekoppelt. Alle diese Anlagen können derzeit, ohne technische Nachrüstung, nicht nachts abgeschaltet werden. Im Zuge der Umsetzung der Energiesparvorgaben wurde ein Teil der betroffenen Anlagen in den letzten Monaten entsprechend umgerüstet.

Bei den Werbevitrinen in den Wartehallen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) dient die Beleuchtung auch der Sicherheit der Fahrgäste und ein Abschalten um 22.00 Uhr würde die Wartehalle "dunkel" machen. Aus diesem Grund sind die Werbeanlagen an den ÖPNV-Wartehallen auch ausdrücklich von der Energiesparverordnung ausgenommen gewesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Mai 2023OFOF 620/10Beleuchtete Werbung nach 22:00 Uhr abschaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. Juni 2023OMOM 4032Beleuchtete Werbung nach 22:00 Uhr abschaltenDirektanregung
  3. 18. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1912Beleuchtete Werbung nach 22:00 Uhr abschalten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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