Beleuchtete Werbung nach 22:00 Uhr abschalten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, welche beleuchtete Werbung auf öffentlichem Gelände zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr abgeschaltet werden kann. Dies soll Lichtverschmutzung reduzieren und die nächtliche Umgebung verbessern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche beleuchtete Werbung auf öffentlichem Gelände zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr abgeschaltet werden kann.
Begründung
Werbung in der Nacht erzeugt Lichtverschmutzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2023OFOF 620/10Beleuchtete Werbung nach 22:00 Uhr abschaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4032Beleuchtete Werbung nach 22:00 Uhr abschaltenDirektanregung
- 18. September 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1912Beleuchtete Werbung nach 22:00 Uhr abschaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats