Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat der Umgestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche zugestimmt, jedoch stehen derzeit keine finanziellen Mittel für die Umsetzung zur Verfügung. Eine Anpassung des Gestattungsvertrags wird in Aussicht gestellt, um den neuen Gegebenheiten gerecht zu werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Zur Außenanlage neben der Epiphaniaskirche besteht ein Gestattungsvertrag vom 27.06.
- Der Magistrat hat im Juli 2021 der Umgestaltung der Außenfläche im Rahmen des Umbaus durch den Evangelischen Regionalverband zugestimmt. Der Magistrat ist gerne bereit, einen aktuellen, den neuen Gegebenheiten angepassten Gestattungsvertrag, abzuschließen. Zu
- Der Magistrat bedauert, dass aufgrund priorisierter anderer baulicher Maßnahmen derzeit keine Mittel für eine Umgestaltung der Außenanlage in Aussicht gestellt werden können. Zu
- Der Magistrat hat die Umstellung von Schrägparkplätzen zu Längsparkplätzen im Zuge der Markierungsarbeiten "Fahrradfreundliche Nebenstraße Oeder Weg" bereits ausgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2022OFOF 173/3Neugestaltung der Außenanlage neben der EpiphaniaskircheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 18. Februar 2022OMOM 1746Neugestaltung der Außenanlage neben der EpiphaniaskircheDirektanregung
- 13. Juni 2022STST 1409Neugestaltung der Außenanlage neben der EpiphaniaskircheStellungnahme
- 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 188Neugestaltung der Außenanlage neben der EpiphaniaskircheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab