Hans-Herkommer-Ring und Hermann-Mäckler-Ring: Überhöhte Geschwindigkeiten und Gefahrenstellen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit Beschwerden über überhöhte Geschwindigkeiten und Gefahrenstellen in den Anliegerstraßen Hans-Herkommer-Ring und Hermann-Mäckler-Ring. Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen, da die bestehenden Regelungen ausreichend sind und das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden nicht durch verkehrsrechtliche Mittel beeinflusst werden kann.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Carl-Hermann-Rudloff-Allee — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Sichere Ampelschaltung Carl-Hermann-Rudloff-Allee/U-Bahn21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Straßenlaternen vollständig erfassen20.10.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Carl-Hermann-Rudloff-Allee per E-MailStellungnahme des Magistrats
Sowohl der Hans-Herkommer-Ring sowie auch der Hermann-Mäckler-Ring sind beides reine und für sich abgeschlossene Anliegerstraßen. Es handelt sich jeweils um einen Ring mit nur einer Zufahrt, welcher aufgrund seiner Lage auch nur von Anliegern befahren wird. Aufgrund von einzelnen Beschwerden im Hinblick auf verkehrsberuhigende Maßnahmen wurden die betroffenen Straßen besichtigt. Die Beschilderung (Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrsberuhigter Bereich)) ist an den jeweiligen Zufahrten angebracht und deutlich erkennbar. Das Parken ist in Parkbuchten erlaubt. Aufgrund des Querschnitts der Fahrbahn von maximal 5,40 Meter bis 5,50 Meter lassen sich keine weiteren Parkplätze zur Verkehrsberuhigung einrichten. "Rasen" ist aufgrund der kurzen Strecken und Kurven kaum möglich. Beim zu schnellen Fahren handelt es sich um absichtliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender beziehungsweise Anlieger, dem sich mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht abhelfen lässt. Nach einer Bürgerbeschwerde im Mai 2021 bemühte sich die Städtische Verkehrspolizei, Geschwindigkeitskontrollen in den beiden Straßen durchzuführen. Das derart niedrige Verkehrsaufkommen mit 3 Fahrzeugen pro Messstunde ist allerdings nicht ausreichend, um rechtssichere Messungen vorzunehmen. Aufgrund einer Vielzahl durchaus berechtigter Beschwerden aus dem gesamten Stadtgebiet muss die Städtische Verkehrspolizei bei der Aufgabenwahrnehmung Prioritäten setzen und wird keine weiteren Geschwindigkeitskontrollen vornehmen. Den vergleichsweise wenigen Anwohner_innen der beiden verkehrsberuhigten Straßen sollte es möglich sein, die im § 1 StVO verankerten Grundregeln - ständige Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme - einvernehmlich zu praktizieren. Auch das Herausfahren auf die Carl-Hermann-Rudloff-Allee stellt insbesondere auch im Hinblick auf § 1 StVO keine wesentliche Gefahrenquelle dar und unterscheidet sich nicht von anderen Einmündungen im Stadtgebiet Frankfurt. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2021OFOF 31/12Hans-Herkommer-Ring und Hermann-Mäckler-Ring: Überhöhte Geschwindigkeiten und GefahrenstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2021OMOM 331Hans-Herkommer-Ring und Hermann-Mäckler-Ring: Überhöhte Geschwindigkeiten und GefahrenstellenDirektanregung
- 11. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1877Hans-Herkommer-Ring und Hermann-Mäckler-Ring: Überhöhte Geschwindigkeiten und GefahrenstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab