Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022
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Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 1 und plant den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen zwischen 2024 und 2026. Die Maßnahmen sind abhängig von der Refinanzierung und den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung.
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Münchener Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.06.2026.
- Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main08.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Illegale E-Bikes der Lieferdienste - Verkehrssicherheit verbessern12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mobile Begrünung Münchener Straße25.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Münchener Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu
1.
Für den Ortsbezirk 1 liegen folgende Finanzierungsbewilligungen aus der Stellplatzablöse vor:
| Maßnahmen | Summe der Bewilligung |
| Investitionen ÖPNV | 15.310.918,00€ |
| Verlängerung der U-Bahn ins Europaviertel | 15.310.918,00 € |
| Investitionen Radverkehr | 2.252.260,00 € |
| Neubau Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße einschließlich EÜ Frankenallee (Homburger Damm) | 2.197.260,00 € |
| Radweglückenschluss Hohenstaufenstraße (Querung Friedrich-Ebert-Anlage) | 55.000,00 € |
| Gesamtsumme Maßnahmen Ortsbezirk 1: | 17.563.178,00€ |
Für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen liegen derzeit keine Finanzierungsbewilligungen für den Ortsbezirk 1 vor.
Zu 2.
Folgende Straßenbahnhaltestellen sind für den barrierefreien Umbau von 2024 bis 2026 geplant. Teilweise werden die Maßnahmen nicht im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Der Baubeginn ist dann zwar im Jahr 2026, die Fertigstellung allerdings im Jahr 2027.
- Niederräder Landstraße
- Stresemannallee/Mörfelder Landstraße
- Rebstöcker Straße
- Stresemannallee/Gartenstraße Linie 16
- Bockenheimer Warte
- Karmeliterkloster
- Bornheim Mitte
- Lokalbahnhof/Textorstraße
- Lyoner Quartier
Zu 3.
Die Verwendung von Stellplatzablösemitteln für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen ist (gemäß § 52 Abs. 3 HBO) grundsätzlich möglich. Der Einsatz von Stellplatzablösemitteln ist abhängig davon, welche Maßnahmen in einem Bezugsjahr umgesetzt und refinanziert werden. Dies wird von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss bestimmt.
Wie die VGF erörtert, spielen bei der Planung der Umbaumaßnahmen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Neben einer Priorisierung aufgrund des Fahrgastaufkommens, von Umsteigemöglichkeiten und der Erschließungswirkung müssen insbesondere Schnittstellen zu Parallelmaßnahmen berücksichtigt werden. Es ist nicht möglich, einen bestimmten Ortsbezirk bevorzugt zu berücksichtigen.
Die Planung des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Güterplatz soll ab 2024 beginnen. Für die Schwalbacher Straße ist der Planungsbeginn ab 2026 und der Bau ab 2029 vorgesehen. Die Haltestellen Hauptbahnhof/Münchener Straße und Münchener/Weser Straße sind wegen der Platzverhältnisse sehr komplex und können nur im Rahmen einer Gesamtmaßnahme Münchener Straße betrachtet werden. Weil dies ein sehr langfristiges Vorhaben ist, sind bereits erste Varianten erstellt worden, um mindestens an der Haltestelle Hauptbahnhof/Münchener Straße eine frühere Übergangslösung zu ermöglichen.
Bezüglich der Vorgaben aus dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Personenbeförderungsgesetz verweist der Magistrat auf den beschlossenen Nahverkehrsplan 2025+.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2023OFOF 848/1Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Mai 2023OMOM 3928Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022Direktanregung
- 8. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1871Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab