Höchst: Auf Geschwindigkeitsbeschränkungen an Stadtteilschulen per Tempomesstafel hinweisen
Zusammenfassung
Der Magistrat lehnt die Installation von fest installierten Dialog-Displays an Stadtteilschulen ab, da diese aufgrund des Gewöhnungseffekts nicht effektiv sind. Zudem sind die vorhandenen Displays ausgelastet und es stehen keine finanziellen Mittel für neue Anschaffungen zur Verfügung. Eine Prüfung der Machbarkeit für neue Standorte ist nur mit genauen Angaben möglich.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Fest installierte Dialog-Displays (Langsam/Danke) eignen sich wegen des Gewöhnungseffektes für die Verkehrsteilnehmer:innen nicht und werden deshalb abgelehnt. In der Regel werden Dialog-Displays vorrangig vor Schulen, zeitlich begrenzt, an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet eingesetzt.
Zu 2.: Aktuell sind die vorhandenen Dialog-Displays mit den dazugehörigen Standorten ausgelastet. Aktuell stehen keine finanziellen Mittel für eine Neubeschaffung zur Verfügung.
Zu 3.: Für genauere Angaben, ob in Höchst Dialog-Displays gestellt werden können, werden Angaben über die gewünschten Standorte benötigt. Erst dann lässt sich eine Machbarkeit näher prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2024OFOF 1015/6Höchst: Auf Geschwindigkeitsbeschränkungen an Stadtteilschulen per Tempomesstafel hinweisenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2024OMOM 5512Höchst: Auf Geschwindigkeitsbeschränkungen an Stadtteilschulen per Tempomesstafel hinweisenDirektanregung
- 28. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1861Höchst: Auf Geschwindigkeitsbeschränkungen an Stadtteilschulen per Tempomesstafel hinweisenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab