Rettung der Handballabteilung des TuS Nieder-Eschbach vor der Einstellung des Spielbetriebes und der Auflösung der Abteilung
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 185
Betreff: Rettung der Handballabteilung des TuS Nieder-Eschbach vor der Einstellung des Spielbetriebes und der Auflösung der Abteilung Die Existenzsicherung der Frankfurter Turn- und Sportvereine ist elementares und wichtigstes Ziel der Sportförderung in Frankfurt am Main. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei die finanzielle Unterstützung der Jugendarbeit in den Vereinen, da nur eine erfolgreiche Nachwuchsarbeit den Fortbestand der mehr als 440 Turn- und Sportvereine sicherstellt. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung sind sich der großen Bedeutung dieser Aufgabenstellung bewusst und haben zur Unterstützung der ausbildenden Verein alleine im Haushalt 2011 rund 1,5 Millionen € bereitgestellt. Grundlage für eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel sind die in den Sportförderrichtlinien festgelegten Merkmale, die eine direkte finanzielle Unterstützung der Jugendarbeit in den Vereinen garantieren. Ungeachtet dieser bewährten Förderungspraxis wurde mit dem städtischen Haushalt 2007 ein Härtefonds eingerichtet. Dieser Fonds sollte den Vereinen helfen, die auf Grund besonderer Umstände mit zusätzlichen finanziellen Belastungen konfrontiert wurden, die aus der Nutzung städtischer Einrichtungen durch Jugendgruppen entstanden sind. Für die Jahre 2007 und 2008 beliefen sich die für den Härtefonds bereitgestellten Mittel auf jeweils 90.000.- €. In diesem Zusammenhang hatte auch die TuS Nieder-Eschbach im Jahr 2007 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus diesem Fond gestellt, Bedauerlicherweise konnte diesem Antrag nicht entsprochen werden, da von Seiten des Vereins keine Nachweise, die einen erheblichen Härtefall belegen, vorgelegt werden konnten. Im Jahr 2008 wurde der Härtefonds aufgelöst, da nur eine verschwindend geringe Anzahl von begründeten Anträgen gestellt wurde. Im Gegenzug wurde ab 2009 die finanzielle Ausstattung der Haushaltposition "Pauschalzuwendungen für Jugendliche" des Sportförderetats um 90.000 € aufgestockt. Selbstverständlich weiß der Magistrat um die hervorragende Nachwuchsarbeit der TuS Nieder-Eschbach. Aus diesem Grund werden, gemäß den verbindlichen Sportförderrichtlinien, dem Gesamtverein Zuwendungen für den Jugendbereich in Höhe von 22.134 € bewilligt. Der Anteil der Handballjugend an dieser Summe beträgt 5161,- €. Darüber hinaus wurde dem Verein finanzielle Unterstützung durch das Sportdezernat bei weitergehenden Aktivitäten im Bereich der Jugendarbeit signalisiert. Diese Förderung könnte beispielsweise bei der Ausrichtung von Veranstaltungen oder der Durchführung von Projekten zum Tragen kommen. Gleichwohl muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass in vielen Vereinen eine hervorragende Jugendarbeit geleitet wird und trotz der vorbildlichen Leistungen des TuS Nieder-Eschbach, eine, über die Sportförderrichtlinien hinausgehende Entscheidung zu Gunsten des Vereines, nicht darstellbar ist. Eine solche Einzelfallregelung würde mit Sicherheit eine Reihe von Folgeanträgen anderer Vereine nach sich ziehen und gleichzeitig auch dem Gebot der Gleichbehandlung widersprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2011OFOF 30/15Rettung der Handballabteilung des TUS Nieder-Eschbach vor der Einstellung des Spielbetriebes und der Auflösung der AbteilungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Oktober 2011OMOM 545Rettung der Handballabteilung des TUS Nieder-Eschbach vor der Einstellung des Spielbetriebes und der Auflösung der AbteilungDirektanregung
- 27. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 185Rettung der Handballabteilung des TuS Nieder-Eschbach vor der Einstellung des Spielbetriebes und der Auflösung der AbteilungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab