Rettung der Handballabteilung des TUS Nieder-Eschbach vor der Einstellung des Spielbetriebes und der Auflösung der Abteilung
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
TUS Nieder-Eschbach vor der Einstellung des Spielbetriebes und der Auflösung der Abteilung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und Berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt noch bestehen, die mögliche Auflösung der Handballabteilung des TUS NiederEschbachs zum Jahresende noch abzuwenden. Der Magistrat wird dringend gebeten zur Rettung der Handballabteilung beizutragen und danach bei der Finanzabrechnung Hilfestellung zu leisten. Begründung: Die Handballabteilung muss bereits seit Mitte der neunziger Jahre zusätzlich zu den Kosten des "normalen" Spiel- und Trainingsbetriebs auch die Kosten für die Nutzung der Schulsporthalle aufbringen, zuletzt in Höhe von cirka 20.000,- €. Die Handballabteilung sieht sich nicht mehr in der Lage die Kosten aufzubringen und strebt die Auflösung zum Jahresende an. Betroffen sind davon überwiegen Kinder- und Jugendmannschaften. Die Abteilung leistete für die cirka 200 Kinder- und Jugendliche neben der normalen sportlichen Arbeit auch eine gute und regelmäßige Integrations- und Präventionsarbeit. Dies würde ersatzlos wegfallen. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach Anträge gestellt, zumindest die Hallennutzungskosten für den Kinder- und Jugenbereich auszusetzen, leider bisher stets vergebens (zuletzt ST 1001 vom 16.8.2011). Dies scheint nun die letzte Chance für den Erhalt der Handball-Abteilung inklusive der Kinder-und Jugenarbeit zu sein.
Inhalt
Antrag vom 12.10.2011, OF 30/15
Betreff: Rettung der Handballabteilung des TUS Nieder-Eschbach vor der Einstellung des Spielbetriebes und der Auflösung der Abteilung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und Berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt noch bestehen, die mögliche Auflösung der Handballabteilung des TUS NiederEschbachs zum Jahresende noch abzuwenden. Der Magistrat wird dringend gebeten zur Rettung der Handballabteilung beizutragen und danach bei der Finanzabrechnung Hilfestellung zu leisten.
Begründung: Die Handballabteilung muss bereits seit Mitte der neunziger Jahre zusätzlich zu den Kosten des "normalen" Spiel- und Trainingsbetriebs auch die Kosten für die Nutzung der Schulsporthalle aufbringen, zuletzt in Höhe von cirka 20.000,- €. Die Handballabteilung sieht sich nicht mehr in der Lage die Kosten aufzubringen und strebt die Auflösung zum Jahresende an. Betroffen sind davon überwiegen Kinder- und Jugendmannschaften. Die Abteilung leistete für die cirka 200 Kinder- und Jugendliche neben der normalen sportlichen Arbeit auch eine gute und regelmäßige Integrations- und Präventionsarbeit. Dies würde ersatzlos wegfallen. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach Anträge gestellt, zumindest die Hallennutzungskosten für den Kinder- und Jugenbereich auszusetzen, leider bisher stets vergebens (zuletzt ST 1001 vom 16.8.2011). Dies scheint nun die letzte Chance für den Erhalt der Handball-Abteilung inklusive der Kinder-und Jugenarbeit zu sein.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2011Sie sind hierOFOF 30/15Rettung der Handballabteilung des TUS Nieder-Eschbach vor der Einstellung des Spielbetriebes und der Auflösung der AbteilungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Oktober 2011OMOM 545Rettung der Handballabteilung des TUS Nieder-Eschbach vor der Einstellung des Spielbetriebes und der Auflösung der AbteilungDirektanregung
- 27. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 185Rettung der Handballabteilung des TuS Nieder-Eschbach vor der Einstellung des Spielbetriebes und der Auflösung der AbteilungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme