Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1845
Betreff: Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Anregung wird entsprochen. Im Goldbergweg werden vor Hausnummer 36 zwischen der Parkfläche und dem Gehweg Poller gesetzt. Der Bereich Goldbergweg/Bleiweißstraße wird überwacht, wodurch ordnungswidriges Parken jedoch nicht unterbunden werden kann. Vielmehr dienen Verwarnungen als Hinweise auf einen Parkverstoß und sollen positiv auf das Verkehrsverhalten der Verkehrsteilnehmenden einwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2017OFOF 462/5Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die BleiweißstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2017OMOM 1660Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die BleiweißstraßeDirektanregung
- 18. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1845Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die BleiweißstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab