Sossenheim: Zusätzliche Autobahnanbindung des Gewerbegebiets "Wilhelm-Fay-Straße" prüfen
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1834
Betreff: Sossenheim: Zusätzliche Autobahnanbindung des Gewerbegebiets "Wilhelm-Fay-Straße" prüfen Die Stadtverordnetenversammlung hat im Rahmen der Beschlussfassung zum Gesamtverkehrsplan (§ 10477 vom 15.12.2005) auf Anregung des Ortsbeirats 6 beschlossen: "III.34 Der Magistrat wird beauftragt, einen Autobahnanschluss an das Gewerbegebiet Wilhelm-Fay-Straße zur A 66 oder zur A 5 mit allen dazu notwendigen Maßnahmen in den Gesamtverkehrsplan aufzunehmen." Daher entspricht die aktuelle Anregung der Beschlusslage zur Gesamtverkehrsplanung. In den seinerzeitigen informellen Gesprächen mit der Autobahnverwaltung (heute: Hessen Mobil) wurde von deren Seite deutlich gemacht, dass ein direkter zusätzlicher Anschluss weder an der A 5 noch an der A 66 vorstellbar ist. Dagegen sprechen die direkt benachbarten Knotenpunkte, insbesondere das Nordwestkreuz. Auch im Zusammenhang mit der Maßnahme "Funktionstrennung A 5" des Generalverkehrsplans wurde ein Anschluss des Gewerbegebietes unmittelbar südlich des Nordwestkreuzes als nicht umsetzbar eingeschätzt. Entsprechende Lösungsansätze wurden daher nicht weiter verfolgt. Der Magistrat hat einen alternativen Lösungsansatz für einen Autobahnanschluss entwickelt. Dieser bindet sowohl das Gewerbegebiet Sossenheim als auch die Gewerbeflächen im westlichen Rödelheim an: Das Nordwestkreuz verknüpft nicht nur A 5 und A 66, sondern bietet auch Anschluss an die L 3005/Lorscher Straße (überwiegend allerdings in und aus Richtung Eschborn). In einer Machbarkeitsstudie sind ansatzweise Lösungen für eine zusätzliche Anbindung auch in und aus Richtung Frankfurt am Main entwickelt worden. Diese Ansätze wurden Hessen Mobil mit der Bitte übermittelt, sie bei der anstehenden Planung zum Umbau des Nordwestkreuzes zu berücksichtigen. Über den Sachstand der Planungen (im Auftrag von Hessen Mobil durch die Projektmanagementgesellschaft DEGES) liegen dem Magistrat keine aktuellen Erkenntnisse vor. Der Magistrat wird den Gesamtkomplex verkehrlicher Lösungsansätze für die Stadtteile Sossenheim und Rödelheim unter Berücksichtigung der verkehrlichen Situation in der Westerbachstraße weiter beraten und auf dieser Grundlage zeitnah das Gespräch mit Hessen Mobil suchen. Im Zusammenhang mit thematisch ähnlichen Anregungen des Ortsbeirats 6 (beispielsweise OA 254 vom 08.05.2018) wird der Magistrat dann weiter berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2018OFOF 708/6Sossenheim: Zusätzliche Autobahnanbindung des Gewerbegebiets Wilhelm-Fay-Straße prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2018OFOF 724/6Sossenheim: Die Gewerbegebiete „Wilhelm-Fay-Straße“ und „Gaugrafenstraße“ endlich an die Autobahn anbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2018OAOA 275Sossenheim: Die Gewerbegebiete „Wilhelm-Fay-Straße“ und „Gaugrafenstraße“ endlich an die Autobahn anbindenAnregung
- 5. Juni 2018OMOM 3218Sossenheim: Zusätzliche Autobahnanbindung des Gewerbegebiets „Wilhelm-Fay-Straße“ prüfenDirektanregung
- 17. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1834Sossenheim: Zusätzliche Autobahnanbindung des Gewerbegebiets "Wilhelm-Fay-Straße" prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab