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Konzept "Feste Abstellplätze für E-Scooter" bitte im Ortsbeirat vorstellen

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Einführung fester Abstellplätze für E-Scooter in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel, um die Nutzung zu regulieren und Fußgängerbereiche zu entlasten. In mehreren Stufen sollen geeignete Flächen identifiziert und beschildert werden, um die E-Scooter-Nutzung zu optimieren.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Magistrat hat mit den Anbietern der E-Scooter vereinbart, zunächst im Innenstadtbereich und im Bahnhofsviertel - also dort, wo viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind - E-Scooter-Parkplätze auszuweisen. Für diese gilt die Regelung, dass im Umkreis von 100 Metern einer ausgewiesenen Abstellfläche eine Fahrt nicht mehr beendet werden kann. Begonnen wird mit den Nebenstraßen der Zeil. Für diese Straßen hat der Magistrat ein Konzept erarbeitet, das nun sukzessive umgesetzt werden kann. Des Weiteren erarbeitet der Magistrat aktuell ein Leistungsverzeichnis, um in der zweiten Jahreshälfte ein Ingenieurbüro zu beauftragen, in den übrigen Straßen der Innenstadt und des Bahnhofsviertels entsprechende Flächen für E-Scooter-Parkplätze zu identifizieren. Besonders berücksichtigt werden dabei auch die zentralen S- und U-Bahn-Stationen. In einer dritten Stufe soll dann das Konzept dahingehend erweitert werden, ob und wenn ja, in welchen weiteren Bereichen des Stadtgebiets, weitere E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden sollen. Grundsätzlich soll außerhalb der stark von Zufußgehenden geprägten Gebiete das Free-Floating-Prinzip der E-Scooter beibehalten werden. Zu
  2. Wenn das Konzept zur dritten Stufe vorliegt, wird der Magistrat die Ortsbeiräte gegebenenfalls um Unterstützung bei der Definition weiterer Abstellflächen bitten. Zu
  3. Die definierten Abstellflächen werden mit den entsprechenden Verkehrszeichen beschildert. Zusätzlich werden auf dem Boden die entsprechenden Piktogramme markiert. Sofern sich die Abstellflächen in baulichen Seitenstreifen befinden, ist eine Außenmarkierung nicht erforderlich. Wenn sich die Abstellflächen auf Gehwegen oder sonstigen Flächen befinden, werden die Flächen durch weiße Umrandungen zusätzlich gekennzeichnet. Der Magistrat hat eine kartengestützte Software zum Handling der E-Scooter-Thematik in der Erprobung. Damit können seitens der Stadt Bereiche definiert werden, außerhalb derer im Umkreis von 100 Metern das Beenden einer E-Scooter-Fahrt nicht möglich ist. Die Anbieterfirmen werden dann über die Bereiche informiert und müssen diese binnen einer Woche in ihre eigene Software übernehmen. In dieser Software werden alle Flächen hinterlegt, die per Sondernutzungserlaubnis von E-Scootern freizuhalten sind. Die Software informiert die Anbieterfirmen automatisch über regelwidrig abgestellte E-Scooter. Der Magistrat hat somit auch gewisse Kontrollmöglichkeiten. Eine umfassende und flächendeckende Kontrolle ist jedoch nicht möglich. Zu
  4. Die Sondernutzungserlaubnis ist mit Gebühren belegt (30 Euro im Jahr pro E-Scooter). Mit diesem Entgelt sind alle Gebühren für eine Sondernutzung abgegolten. Zu
  5. Die Betreiberfirmen haben eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet. Die Kontaktdaten sind an den E-Scootern deutlich sichtbar angebracht, um eine direkte Kontaktaufnahme per Telefon oder auch per Mail zu ermöglichen. Eine Auswertung der Beschwerden, die direkt bei den Anbietern eingehen, liegt dem Magistrat nicht vor. Zu
  6. Wenn das mehrstufige Konzept erstellt ist, wird der Magistrat dieses in einem Bericht veröffentlichen. Zu diesem Konzept kann dann auch gerne eine öffentliche Vorstellung erfolgen. Eine Vorstellung in allen 16 einzelnen Ortsbeiräten ist jedoch nicht leistbar und daher auch nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. April 2022OFOF 359/2Konzept „Feste Abstellplätze für E-Scooter“ bitte im Ortsbeirat vorstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 2. Mai 2022OMOM 2100Konzept „Feste Abstellplätze für E-Scooter“ bitte im Ortsbeirat vorstellenDirektanregung
  3. 15. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1832Konzept „Feste Abstellplätze für E-Scooter“ bitte im Ortsbeirat vorstellen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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