Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle "Musterschule"
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einrichtung einer vorgezogenen Haltelinie an der Eckenheimer Landstraße. Der Magistrat lehnt den Vorschlag ab, da die Sichtbarkeit der Lichtsignale nicht gewährleistet ist und das Aufstellen einer neuen Lichtsignalanlage aufgrund der Haltestelle nicht möglich ist.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung bzgl. einer vorgezogenen Haltelinie an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße / Rappstraße / Oberweg kann nicht entsprochen werden. Die Entfernung zwischen der Einmündung Rappstraße / Eckenheimer Landstraße und der Lichtsignalanlage auf Höhe der Musterschule beträgt ca. 35 Meter. Die Sichtbarkeit der Lichtsignale von einer Haltelinie vor der Einmündung zur Rappstraße ist nicht gewährleistet. Das Aufstellen einer neuen Lichtsignalanlage an dieser Stelle ist aufgrund der sich dort befindlichen Haltestelle ebenfalls nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2020OFOF 846/3Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle „Musterschule“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2020OMOM 6093Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle „Musterschule“Direktanregung
- 12. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1830Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle „Musterschule“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab