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Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, dass Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach der Beendigung von Bauarbeiten schnellstmöglich entfernt werden sollen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zur Meldung von Geisterbaustellen und liegengebliebenem Material im öffentlichen Raum stehen Kontaktstellen bereit. Durch die Zusammenarbeit mit Entsorgungsunternehmen sollen die Beeinträchtigungen für den Verkehr minimiert werden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat ist prinzipiell bestrebt sicherzustellen, dass die Baustelleneinrichtungen, Verkehrszeichen und Absperrmaterialien der mehr als 12.000 Bau- und Arbeitsstellen nach Beendigung von Arbeiten zeitnah entfernt werden. Grundsätzlich können mutmaßliche "Geisterbaustellen", die den Anschein erwecken, dass eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung entweder nicht vorliegt oder abgelaufen ist, an die Städtische Verkehrspolizei gemeldet werden. Diese geht den möglicherweise ordnungswidrigen Zuständen dann nach. Hinweise auf liegengebliebene Materialien von Baustellen im öffentlichen Raum können über den in der Anregung genannten Mängelmelder auf ffm.de oder an die Baubezirke im Amt für Straßenbau und Erschließung gemeldet werden, die über folgenden Link erreichbar sind: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/amt -fuer-strassenbau-und-erschliessung/baubezirke Gemeldete Schilder oder Absperreinrichtungen werden dahingehend überprüft, ob sie einer Baumaßnahme zugeordnet werden können und wer beziehungsweise welches Unternehmen sie aufgestellt hat. Lässt sich dies ermitteln und ist die Baumaßnahme abgeschlossen, wird das betreffende Unternehmen aufgefordert, unverzüglich das Material zu entfernen. Lässt sich das Material weder einer Baumaßnahme noch einem Unternehmen zuordnen, dann lässt der Magistrat es abholen und entsorgen. In der Regel handelt es sich dabei um Baumaßnahmen Dritter und nicht des Magistrats. Durch eine enge Zusammenarbeit mit beauftragten Entsorgungsunternehmen versucht der Magistrat die Beeinträchtigungen durch Schildfüße, Schilder und ähnlicher Materialien so gering wie möglich zu halten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2025OFOF 929/3Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 11. September 2025OMOM 7472Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellenDirektanregung
  3. 23. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 182Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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