Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die zeitnahe Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Abschluss von Bauarbeiten sicherzustellen. Dies soll durch die Schaffung einer zentralen Meldestelle und klare Regelungen zur Entfernung der Schilder und Einrichtungen geschehen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Eschenheimer Anlage — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Sanierung Bolzplatz Eschenheimer Anlage15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tischtennisplatten Eschenheimer Anlage31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Eschenheimer Anlage per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Baustelleneinrichtungen, Verkehrszeichen (z.B. Haltverbotsschilder) sowie Absperrmaterialien nach Beendigung von Baustellen zeitnah wieder entfernt werden.
Dabei soll insbesondere erläutert werden:
- ob es eine zentrale Meldestelle, wie dem Mängelmelder gibt, bei der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft abgestellte Schilder oder Einrichtungen melden können,
- welche Maßnahmen ergriffen werden, dass die Schilder und Einrichtungen zeitnah entfernt werden
- wie künftig vermieden werden soll, dass Schildfüße nach Abbau der Schilder über längere Zeiträume auf Gehwegen oder Straßen liegen bleiben.
Immer wieder bleiben Baustellenschilder oder -einrichtungen im Stadtgebiet über die eigentliche Bauzeit hinaus stehen, was zu unnötigen Einschränkungen im Straßenverkehr führt. So stehen z.B. in der Humboldtstraße zwischen Glauburgstraße und Keplerstraße weiterhin Halteverbotsschilder, die ursprünglich während der Baustelle im Oeder Weg benötigt wurden, um die Umleitung der M36 sicherzustellen. Auch vor der Eschenheimer Anlage 31 befindet sich seit Jahren eine Baustelleneinrichtung, ohne dass dort tatsächlich Bauarbeiten mehr stattfinden.
Hinzu kommt, dass nach dem Abbau von Schildern regelmäßig die schweren Schildfüße im öffentlichen Raum zurückbleiben. Dies stellt nicht nur eine optische Beeinträchtigung, sondern auch eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. Eine klare Regelung sowie eine praktikable Meldemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sind dringend notwendig.
Begründung
Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Baustelleneinrichtungen, Verkehrszeichen (z.B. Haltverbotsschilder) sowie Absperrmaterialien nach Beendigung von Baustellen zeitnah wieder entfernt werden. Dabei soll insbesondere erläutert werden: - ob es eine zentrale Meldestelle, wie dem Mängelmelder gibt, bei der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft abgestellte Schilder oder Einrichtungen melden können, - welche Maßnahmen ergriffen werden, dass die Schilder und Einrichtungen zeitnah entfernt werden - wie künftig vermieden werden soll, dass Schildfüße nach Abbau der Schilder über längere Zeiträume auf Gehwegen oder Straßen liegen bleiben. Immer wieder bleiben Baustellenschilder oder -einrichtungen im Stadtgebiet über die eigentliche Bauzeit hinaus stehen, was zu unnötigen Einschränkungen im Straßenverkehr führt. So stehen z.B. in der Humboldtstraße zwischen Glauburgstraße und Keplerstraße weiterhin Halteverbotsschilder, die ursprünglich während der Baustelle im Oeder Weg benötigt wurden, um die Umleitung der M36 sicherzustellen. Auch vor der Eschenheimer Anlage 31 befindet sich seit Jahren eine Baustelleneinrichtung, ohne dass dort tatsächlich Bauarbeiten mehr stattfinden. Hinzu kommt, dass nach dem Abbau von Schildern regelmäßig die schweren Schildfüße im öffentlichen Raum zurückbleiben. Dies stellt nicht nur eine optische Beeinträchtigung, sondern auch eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. Eine klare Regelung sowie eine praktikable Meldemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sind dringend notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2025Sie sind hierOFOF 929/3Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. September 2025OMOM 7472Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellenDirektanregung
- 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 182Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme