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Zukunft der Kleingärten an der Lyoner Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Zukunft der Kleingärten an der Lyoner Straße. Es wird festgestellt, dass die Kleingärten im Landschaftsschutzgebiet liegen und planungsrechtlich gesichert sind, was größere Bauvorhaben ausschließt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Kleingärten westlich der S-Bahntrasse und südöstlich der Lyoner Straße auf den Flächen der Deutschen Bahn befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Schutzzone I. Die Fläche ist im betreffenden Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße - als "private Grünfläche - Dauerkleingärten" dargestellt und in ihrer Ausdehnung, Nutzung und den Funktionen planungsrechtlich gesichert. Ein größeres Bauvorhaben auf dieser Fläche ist daher planungsrechtlich nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2021OFOF 91/5Zukunft der Kleingärten an der Lyoner StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Juni 2021VV 71Zukunft der Kleingärten an der Lyoner StraßeAnfrage
  3. 1. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1815Zukunft der Kleingärten an der Lyoner Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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